DEHOGA-Umfrage: 80 Prozent der Hoteliers und Gastronomen beklagen Personalmangel

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) setzten Hotels und Restaurants im September 5,3 Prozent weniger um als im Vorkrisenjahr 2019. Damit haben sich die Umsatzverluste der Branche etwas abgeschwächt. Insbesondere die Betriebe mit überwiegend touristischen Umsätzen atmen auf. Sie berichten wie bereits im August von Umsatzzuwächsen und zwar im September in Höhe von 4,0 Prozent (August +3,0 Prozent) gegenüber 2019.

„Der Trend zum Kurzurlaub und Urlaub in der Heimat hält an“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Viele Menschen hätten Deutschland als Reiseland neu entdeckt. Auch die Lust auf Ausgehen und geselligem Zusammensein sei groß. Erhebliche Umsatzausfälle beklagten jedoch noch die Business- und Tagungshotels, Eventcaterer sowie Clubs und Diskotheken. Es werde noch eine Weile dauern, bis die verheerenden Folgen der Krise mit monatelangem Lockdown überwunden seien, so Zöllick. So wies das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr für das Gastgewerbe ein reales Minus von 61,4 Prozent aus.

Erschwerend hinzu kommt der Personalmangel. „Es ist eine Riesenherausforderung für die Betriebe, geeignete Mitarbeiter zu finden“, sagt Zöllick. Wie aus der aktuellen Umfrage hervorgeht, stellt der Fachkräftemangel für fast 80 Prozent (79,6 Prozent) der Betriebe ein Problem dar. Auf das fehlende Personal reagieren die Betriebe mit Anpassungen der Speisenkarte (56,1 Prozent), mit einer höheren Bezahlung (54,1 Prozent), mit zusätzlichen Ruhetagen (51,9 Prozent), mit der Einstellung mehr un- und angelernter Mitarbeiter (43,7 Prozent) sowie mit Änderungen bei den Arbeitszeitmodellen (37,8 Prozent) und bei der Organisationsstruktur (34,1 Prozent).

Mit größter Sorge sehen die Unternehmer die von der SPD und von den Grünen angekündigte Erhöhung des Mindestlohns. Eine sprunghafte Anhebung des Mindestlohns von zwölf Euro ab 2022 würde direkte Auswirkungen auf das gesamte Lohngefüge des Betriebes haben und eine enorme Lohnspirale nach oben erzeugen. Laut der aktuellen DEHOGA-Umfrage bedeutet die Einführung des Zwölf-Euro-Mindestlohns für mehr als jeden zweiten Unternehmer (55,9 Prozent) Personalkostensteigerungen von 15 und mehr Prozent. Für 27,2 Prozent der Betriebe würden die Steigerungen zwischen zehn und 15 Prozent liegen. Die Auswirkungen könnten fatal sein.

An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zur wirtschaftlichen Lage nahmen in der Zeit vom 1. Oktober bis 6. Oktober 4.600 gastgewerbliche Betriebe aus ganz Deutschland teil.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.

Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)​​​​​​​ rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund.

Macht bald die Künstliche Intelligenz meinen Job? Und werde ich im Homeoffice komplett abgehängt? Den schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt blicken viele mit Sorge entgegen, so eine Umfrage.

Das Jahr 2025 bietet, dank der Feiertage am Donnerstag und Freitag, viele Möglichkeiten für ein langes Wochenende. Mit einer geschickten Planung können Arbeitnehmer ihre freie Zeit maximieren - es sei denn, der Chef setzt andere Prioritäten.

Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer bei Reisen ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese mitzuführen. Jetzt hat das Ministerium für Arbeit und Soziales ein Merkblatt hierzu aktualisiert und sieht „keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen“.

Wer immer wieder zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber - mit potenziellen Folgen. Sie wird in der Regel in die Personalakte aufgenommen, kann die Chancen auf eine Beförderung beeinträchtigen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. 

Während sich viele mit dem Eintritt in den Ruhestand am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientieren, zeigt die aktuelle SumUp-Händlerumfrage, dass ein erheblicher Teil der Selbstständigen plant, auch über dieses Alter hinaus zu arbeiten.

Die Umsatzlage im Gastgewerbe blieb im gesamten ersten Halbjahr 2024 angespannt. Das zeigen die zeitverzögert veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts: Auch wenn die Umsätze nominal 10,7 Prozent über dem Vorcoronaniveau des ersten Halbjahrs 2019 lagen, blieb unter dem Strich ein reales Umsatzminus von 12,1 Prozent.