DEHOGA zur Halbjahresbilanz: „Die Lage bleibt extrem herausfordernd“

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die am heutigen Donnerstag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Umsatzzahlen liegen für das Gastgewerbe im ersten Halbjahr 2023 noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Die Branche steuert auf das vierte Verlustjahr in Folge zu. Von Januar bis Juni betrugen die preisbereinigten Umsatzverluste 10,4 Prozent gegenüber 2019 (nominal +9,6%).

Für sich betrachtet liegt der Juni mit einem realen Umsatzverlust von 10,7 Prozent nicht nur unter dem Juni 2019 (nominal +9,6%), sondern mit real -5,4 Prozent auch unter dem Juni 2022. Noch höhere Verluste für die erste Jahreshälfte verzeichnet das Gaststättengewerbe mit 13,0 Prozent (nominal +8,7%). „Die Lage bleibt extrem herausfordernd“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHGOA Bundesverband).

„Eine Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen zum Jahreswechsel hätte fatale Folgen“, mahnt Guido Zöllick. Seit Jahrzehnten fordert der DEHOGA, dass Essen einheitlich mit dem reduzierten Satz besteuert wird. Zöllick: „Wir wollen, dass Gleiches gleichbehandelt wird. Supermärkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen längst in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie. Warum sollten wir wieder steuerlich benachteiligt werden?“

Denn: „Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab dem 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung 7 Prozent erhoben werden. Für die Zukunftssicherung der Restaurants und Wirtshäuser ist es von zentraler Bedeutung, dass für Essen, egal wo und wie zubereitet und verzehrt, dauerhaft 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten“, appelliert der Dehoga-Präsident. „In Deutschland müssen Gastronomie sowie in besonderem Maße auch Kita- und Schulverpflegung für alle bezahlbar bleiben. Alles andere widerspricht den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung.“

In 20 EU-Staaten gilt der reduzierte Steuersatz und damit die steuerliche Gleichbehandlung seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten – in Bulgarien, Griechenland und Deutschland aktuell befristet bis zum Jahresende. „Es ist überfällig, dass die Politik in Deutschland unserer Gastronomie auch die Wertschätzung entgegenbringt, die sie in den anderen EU-Staaten erfährt. Restaurants und Cafés sind die öffentlichen Wohnzimmer der Gesellschaft. Sie sind wichtige soziale Treffpunkte. Ohne sie würden viele regionale Wertschöpfungsketten nicht mehr funktionieren“, betont Zöllick.

Der Dehoga-Präsident warnt vor einer Steuererhöhung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024: „Dann sind weitere Betriebsschließungen vorprogrammiert. Sterben unsere Restaurants und Cafés, verlieren die Städte und auch der ländliche Raum massiv an Attraktivität.“ In den Pandemiejahren hat das Gastgewerbe gemäß der Umsatzsteuerstatistik von 2020 und 2021 insgesamt 36.000 steuerpflichtige Unternehmen verloren. Laut einer Dehoga-Umfrage vom Juli 2023 würden weitere 12.000 Betriebe schließen (Tageskarte berichtete). „Für die Gesellschaft bedeutet es einen Verlust von Lebensqualität, wenn noch mehr Restaurants und Cafés verschwinden“, sagt Zöllick.

Fakt ist: Eine Steuererhöhung würde zu weniger Gästen und geringeren Umsätzen führen. Zudem ist der Kostendruck für die Betriebe gewaltig bei einer gleichzeitig inflationsbedingten Konsumzurückhaltung der Gäste. So lautet das Ergebnis einer Dehoga-Umfrage zu den Kostensteigerungen im Juni 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat: Die Preise für Lebensmittel lagen um 24,7 Prozent höher, die von Getränken um 17,8 Prozent. Die Kosten für Energieprodukte stiegen im Vergleich zum Juni 2022 um 45,1 Prozent und für Personal um 19,8 Prozent. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.

Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)​​​​​​​ rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund.

Macht bald die Künstliche Intelligenz meinen Job? Und werde ich im Homeoffice komplett abgehängt? Den schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt blicken viele mit Sorge entgegen, so eine Umfrage.