Der Chef überprüft alles: Wie weit darf Monitoring gehen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Chats mit Kollegen oder Suchanfragen während der Arbeitszeit möchte man lieber für sich behalten. Doch moderne Technologien bieten Arbeitgebern Möglichkeiten, die Aktivitäten und die Leistung ihrer Mitarbeitenden zu überwachen.

Das dürfen Arbeitgeber nicht komplett uneingeschränkt und grundlos, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Grundsätzlich gilt: Ob eine Überwachung zulässig ist, hängt zunächst einmal davon ab, ob die Betriebsmittel - also zum Beispiel Arbeits-PCs - auch für private Zwecke genutzt werden dürfen. 

Wenn ja, hat der Arbeitgeber laut Schipp deutlich weniger Rechte zur Überwachung. Er darf etwa nicht ohne Weiteres E-Mails oder Internetprotokolle durchsuchen, da er sonst in den privaten Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eindringen würde.

Arbeitgeber muss über Kontrollmöglichkeiten informieren

Wenn die Nutzung der Arbeitsmittel auf dienstliche Zwecke beschränkt ist, darf der Arbeitgeber die auf den Geräten gespeicherten Daten und E-Mail-Accounts der Mitarbeiter aber einsehen. Dies muss jedoch im Arbeitsvertrag oder durch entsprechende Anweisungen klar kommuniziert werden. «Zudem muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter regelmäßig über das Verbot der privaten Nutzung und die Kontrollmöglichkeiten informieren», so Schipp.

Auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind relevant, insbesondere bei technischen Mitteln zur Verhaltens- und Leistungskontrolle, wie Smartphones oder PCs, so Schipp. In Unternehmen mit Betriebsrat muss der Arbeitgeber zunächst dessen Zustimmung einholen, bevor eine solche Überwachung durchgeführt werden kann.

Rund-um-die-Uhr-Beobachtungen in der Regel nicht zulässig

Videoüberwachung ist dem Fachanwalt zufolge generell nur in Ausnahmefällen erlaubt. «Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, zum Beispiel, dass jemand eine kriminelle Handlung begeht, kann eine solche Überwachung zulässig sein.» Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, wie das Tracking von Lkw-Fahrern oder die Videoüberwachung im Büro, ist ohne Anlass nicht zulässig.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Hoteliers und Gastronomen, die Registrierkassen mit zertifizierter technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) nutzen, müssen die Geräte ab Januar 2025 dem zuständigen Finanzamt melden. Eine Meldung der Registrierkassen ist jetzt auch auf elektronischem Weg möglich.

Die Tourismuswirtschaft im Norden schätzt ihre Aussichten wieder etwas schlechter ein. Neben den Dauerthemen Kosten und Personalmangel treibe sie auch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen um, so ein Konjunkturreport der IHK.

Nach prozentual zweistelligen Zuwächsen im vergangenen Jahr ist der Hessen-Tourismus weiter auf Erholungskurs. In den ersten drei Monaten des Jahres habe sich der positive Trend fortgesetzt, teilte eine Sprecherin der Hessen Agentur auf Anfrage mit. Allerdings können Gastronomie und Hotels davon kaum profitieren.

Viele Beschäftigte freuen sich im Juni oder Juli über eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber: das Urlaubsgeld. Aber wie sieht es eigentlich im Minijob aus? Diese Regeln gelten.

Knapp 26 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben zwischen 2022 und 2024 Inflationsausgleichsprämien in Höhe von mehr als 52 Milliarden Euro erhalten. Das geht aus einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Böckler-Stiftung hervor.

Zum zweiten Mal trafen sich die besten Nachwuchskräfte aus Nordrhein-Westfalen zu den nordrhein-westfälischen Jugendmeisterschaften der gastgewerblichen Berufe in Meschede. Am Ende des zweitägigen Wettbewerbs standen zwei weibliche und ein männlicher Auszubildender ganz oben auf dem Treppchen.

Pressemitteilung

Zum Start in den Juli bittet der DEHOGA Hoteliers und Gastronomen erneut um Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Es geht um die wirtschaftliche Situation im ersten Halbjahr 2024 allgemein und um die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen im Speziellen.

Im Jahr 2023 haben Reisende aus Deutschland insgesamt 251 Millionen Privat- und Geschäftsreisen mit mindestens einer Übernachtung im In- oder Ausland unternommen. Laut Statistischem Bundesamt waren das 13 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Start der Tourismus-Hochsaison in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Sommerferienbeginn in den ersten Bundesländern hilft bei der Stabilisierung des Arbeitsmarktes im Juni. Die Zahl der Erwerbslosen ist leicht zurückgegangen.

Erfrischend, spritzig, krebserregend? In sozialen Netzwerken wird aktuell diskutiert, ob der Sommer-Drink Aperol Spritz gesundheitsschädlich ist. Nicht bei jedem Inhaltsstoff ist die Antwort eindeutig.