Der Chef überprüft alles: Wie weit darf Monitoring gehen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Chats mit Kollegen oder Suchanfragen während der Arbeitszeit möchte man lieber für sich behalten. Doch moderne Technologien bieten Arbeitgebern Möglichkeiten, die Aktivitäten und die Leistung ihrer Mitarbeitenden zu überwachen.

Das dürfen Arbeitgeber nicht komplett uneingeschränkt und grundlos, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Grundsätzlich gilt: Ob eine Überwachung zulässig ist, hängt zunächst einmal davon ab, ob die Betriebsmittel - also zum Beispiel Arbeits-PCs - auch für private Zwecke genutzt werden dürfen. 

Wenn ja, hat der Arbeitgeber laut Schipp deutlich weniger Rechte zur Überwachung. Er darf etwa nicht ohne Weiteres E-Mails oder Internetprotokolle durchsuchen, da er sonst in den privaten Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eindringen würde.

Arbeitgeber muss über Kontrollmöglichkeiten informieren

Wenn die Nutzung der Arbeitsmittel auf dienstliche Zwecke beschränkt ist, darf der Arbeitgeber die auf den Geräten gespeicherten Daten und E-Mail-Accounts der Mitarbeiter aber einsehen. Dies muss jedoch im Arbeitsvertrag oder durch entsprechende Anweisungen klar kommuniziert werden. «Zudem muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter regelmäßig über das Verbot der privaten Nutzung und die Kontrollmöglichkeiten informieren», so Schipp.

Auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind relevant, insbesondere bei technischen Mitteln zur Verhaltens- und Leistungskontrolle, wie Smartphones oder PCs, so Schipp. In Unternehmen mit Betriebsrat muss der Arbeitgeber zunächst dessen Zustimmung einholen, bevor eine solche Überwachung durchgeführt werden kann.

Rund-um-die-Uhr-Beobachtungen in der Regel nicht zulässig

Videoüberwachung ist dem Fachanwalt zufolge generell nur in Ausnahmefällen erlaubt. «Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, zum Beispiel, dass jemand eine kriminelle Handlung begeht, kann eine solche Überwachung zulässig sein.» Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, wie das Tracking von Lkw-Fahrern oder die Videoüberwachung im Büro, ist ohne Anlass nicht zulässig.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Schlechte Stimmung am Arbeitsplatz? Einer Umfrage zufolge sinkt die Lebenszufriedenheit der Arbeitnehmer in Deutschland im weltweiten Vergleich. Gleichzeitig bleibt das Stresslevel hoch.

Vinotheken, Online-Händler und Supermärkte führen Weine aus Südafrika, doch worauf sollte man beim Kauf achten? Ein Winzer und ein Sommelier vom Kap mit Tipps und Ideen für Food-Kombinationen.

Viele Arbeitnehmer haben es schon fest eingeplant. Wenn es dann auf dem Konto landet, freut man sich trotzdem: das Urlaubsgeld. Neben der Landwirtschaft ist das Urlaubsgeld jedoch im Hotel- und Gaststättengewerbe relativ niedrig.

Man gibt in der Ausbildung sein Bestes, doch Feedback bleibt aus. Kein Lob, keine Kritik – das erschwert das Lernen. Wie Auszubildende mit fehlendem oder unprofessionellem Feedback umgehen können.

Das Leben in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren rasant verteuert. Viele Arbeitgeber federten das mit staatlicher Unterstützung etwas ab. Aber nicht alle Beschäftigten kamen in den Genuss.

Vor zwei Jahren wurden tausende Mahnschreiben an Unternehmen verschickt, die Google-Schriften auf ihren Websites nutzten. Nun gab es im Rechtsstreit um die Abmahnschreiben eine bedeutende Entwicklung zugunsten der Betroffenen.

Der DEHOGA Bundesverband weist auf im Umlauf befindliche, möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hin. Dabei geht es vor allem um Plattformen die „AU ohne Arztgespräch“ anbieten.

Die positive Entwicklung auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt setzt sich fort und erreicht eine wichtige Marke: Laut Bundesagentur für Arbeit gab es in Hotellerie und Gastronomie erstmals wieder mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als im Vorkrisenjahr 2019. Das teilt der DEHOGA Bundesverband mit.

Beschäftigte in Deutschland haben laut einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse 2023 so viele Arzneimittel verschrieben bekommen wie noch nie. Ganz vorn lagen dabei Herz-Kreislauf-Medikamente.

Da Cannabis in Deutschland mittlerweile legal ist und erwachsene Personen bis zu drei Pflanzen anbauen können, spielen immer mehr Bürger mit dem Gedanken, ihr Marihuana für den Eigenbedarf selbst anzubauen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, aber es gibt einiges zu berücksichtigen.