DEHGOA warnt vor unwirksamen Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Diese können von Online-Anbietern erworben werden. Insbesondere die Plattformen www.dransay.com und www.au-schein.de bieten u. a. eine  „AU ohne Arztgespräch“ an. Dabei werden im Anschluss an ein Click-through-Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ausgestellt. Eine solche AU entspricht nicht deutschem Recht, nach dem ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auslösen.

Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnern, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden. Im Übrigen ist auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese über www.dransay.com oder www.au-schein.de erworben wurden.

Folgende für die genannten Webseiten tätige ausstellende mutmaßliche Ärzte mit verschiedenen (fiktiven) Praxisadressen in ganz Deutschland sind namentlich bekannt:

  • Dr. med Haresh Kumar
  • Ahmad Abdullah
  • Masroor Umar und
  • Hassan Zuberi

Diese sind jedoch den Ärztekammern nicht bekannt und dort auch nicht registriert. Grundsätzlich können die Beschäftigten entscheiden, welche Ärzte sie für eine Krankschreibung konsultieren. Diese müssen auch nicht an der kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen; ärztliche Bescheinigungen im Sinne des § 5 Abs. 1 EFZG können auch von privatärztlich Tätigen ausgestellt werden. Es muss sich allerdings um approbierte Ärzte handeln.  Bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht Pflichtmitgliedschaft in einer der insgesamt 17 Landesärztekammern in Deutschland. Ob die oben genannten Personen diese Voraussetzung überhaupt erfüllen, ist nicht bekannt. 

Wir empfehlen Arbeitgebern, privatärztliche AUs von gesetzlich Versicherten besonders sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Ärztekammern veröffentlichen Warnmeldungen, hierüber können Sie sich auf der Webseite Ihrer Landesärztekammer informieren.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sammelt mögliche Missbrauchsfälle und geht ihnen nach. Außerdem gibt es Gespräche der Arbeitgeber mit der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.

Wenn  DEHOGA-Mitgliederer Grund zur Annahme eines Missbrauchs haben, können Sie diese unter gebel@dehoga.de mitteilen. Der Verband leitet Verdachtsfälle weiter und kümmert sich um Feedback.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die schwache Wirtschaftsentwicklung schlägt sich am Arbeitsmarkt nieder. Unternehmen werden bei Neueinstellungen vorsichtiger. Offene Stellen gibt es eher im Tourismus als in der Industrie.

Echte Fans reisen viele Stunden zu einem Festival oder einem Fußballspiel. Doch laut einer Umfrage sinkt bei den Deutschen die Bereitschaft, sich für ein Event lange ins Auto oder einen Zug zu setzen.

Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.

Der KI-Chatbot als heimlicher Kollege? In rund jedem dritten Unternehmen in Deutschland nutzen Beschäftigte generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT & Co. mit ihrem privaten Account jenseits der Firmen-IT.

Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten, neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer, zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Seit dem 1. November 2024 gilt wieder eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte. Bundeseinheitlich gilt dann ein Mindeststundenentgelt von 14,00 Euro. Ab 1. März 2025 steigt es auf 14,53 Euro. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Eigentlich war der Urlaub lange genehmigt, doch jetzt ist das halbe Team krank - und der Arbeitgeber will die freien Tage zurücknehmen. Aber geht das so einfach? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf.

Ju­gend­li­che zwi­schen 16 und 18 Jah­ren ver­brin­gen wie­der mehr Zeit im In­ter­net. 71,5 Stun­den sind sie der­zeit durch­schnitt­lich pro Wo­che on­line – das sind 1,6 Stun­den mehr als im Vor­jahr. Die In­ter­net­nut­zung stieg da­mit erst­mals seit dem Co­ro­na-Jahr 2020 wie­der an. Das In­ter­net wird ver­stärkt für Bil­dungs­an­ge­bo­te ge­nutzt.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 1,3 Prozent gesunken. Gegenüber dem August 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 12,6 Prozent niedriger.

Bei einem positiven Corona-Test mussten Arbeitnehmer in der Pandemie daheim bleiben. Wenn sie dabei keine Symptome hatten, hätten Unternehmen keinen Anspruch auf Entschädigung, befand nun ein Gericht.