Diese können von Online-Anbietern erworben werden. Insbesondere die Plattformen www.dransay.com und www.au-schein.de bieten u. a. eine „AU ohne Arztgespräch“ an. Dabei werden im Anschluss an ein Click-through-Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ausgestellt. Eine solche AU entspricht nicht deutschem Recht, nach dem ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auslösen.
Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den früheren „gelben Schein“ erinnern, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden. Im Übrigen ist auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese über www.dransay.com oder www.au-schein.de erworben wurden.
Folgende für die genannten Webseiten tätige ausstellende mutmaßliche Ärzte mit verschiedenen (fiktiven) Praxisadressen in ganz Deutschland sind namentlich bekannt:
- Dr. med Haresh Kumar
- Ahmad Abdullah
- Masroor Umar und
- Hassan Zuberi
Diese sind jedoch den Ärztekammern nicht bekannt und dort auch nicht registriert. Grundsätzlich können die Beschäftigten entscheiden, welche Ärzte sie für eine Krankschreibung konsultieren. Diese müssen auch nicht an der kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen; ärztliche Bescheinigungen im Sinne des § 5 Abs. 1 EFZG können auch von privatärztlich Tätigen ausgestellt werden. Es muss sich allerdings um approbierte Ärzte handeln. Bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht Pflichtmitgliedschaft in einer der insgesamt 17 Landesärztekammern in Deutschland. Ob die oben genannten Personen diese Voraussetzung überhaupt erfüllen, ist nicht bekannt.
Wir empfehlen Arbeitgebern, privatärztliche AUs von gesetzlich Versicherten besonders sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Ärztekammern veröffentlichen Warnmeldungen, hierüber können Sie sich auf der Webseite Ihrer Landesärztekammer informieren.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sammelt mögliche Missbrauchsfälle und geht ihnen nach. Außerdem gibt es Gespräche der Arbeitgeber mit der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.
Wenn DEHOGA-Mitgliederer Grund zur Annahme eines Missbrauchs haben, können Sie diese unter gebel@dehoga.de mitteilen. Der Verband leitet Verdachtsfälle weiter und kümmert sich um Feedback.