Deutsche Gesellschaft für Ernährung ändert Empfehlung zu Alkohol

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung rät dazu, keinen Alkohol zu trinken. Sie ändert damit eine frühere Einschätzung. Auch in Maßen sei Alkohol nicht gesund - es gebe keine potenziell gesundheitsfördernde und sichere Alkoholmenge für einen unbedenklichen Konsum, schreibt die Fachgesellschaft in ihrem neuen Positionspapier. «Alkohol ist eine psychoaktive Droge», die als Ursache von mehr als 200 negativen gesundheitlichen Folgen wie Krankheiten und Unfällen identifiziert worden sei. Das Papier ersetzt den bisherigen Referenzwert für den empfohlenen Alkoholkonsum.

Wer trotzdem Alkohol trinken wolle, sollte vor allem große Mengen vermeiden, rät die Fachgesellschaft. Das gelte insbesondere für junge Menschen. Kinder, Jugendliche, Schwangere und Frauen, die stillen, sollten gar keinen Alkohol trinken. 

Zu diesem Ergebnis war auch eine Analyse verschiedener Studien zum Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gesundheit gekommen. Der Grund dafür, dass Studien Gesundheitsvorteile bei mäßigem Alkoholkonsum ermittelt hätten, liegt in Verzerrungen wegen Mängeln im Studiendesign, wie Forscher der kanadischen Universität Victoria herausfanden. Sie hatten 107 Langzeituntersuchungen zum Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Mortalität ausgewertet. 

Krankheitslast durch Alkohol insbesondere in Europa erheblich

Der Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gesundheit ist laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung komplex. Bei einigen wenigen chronischen Krankheiten seien risikosenkende Assoziationen mit dem Alkoholkonsum beobachtet worden. Insgesamt sei die durch Alkohol verursachte Krankheits- und Sterbelast weltweit und insbesondere in Europa erheblich. Der durchschnittliche Alkoholkonsum sei 2019 in Deutschland mehr als doppelt so hoch gewesen wie im weltweiten Durchschnitt. 

Auch Umfeld beeinträchtigt

Alkoholkonsum werde unter anderem mit Entwicklungsstörungen bei ungeborenen Kindern, Unfällen, Verletzungen, Gewalt und «psychosozialen Beeinträchtigungen von Menschen, die Alkohol trinken, sowie ihrem sozialen Umfeld» in Verbindung gebracht, schreibt die Gesellschaft. Zu den kurzfristigen Folgen gehörten Beeinträchtigungen der Koordination, der Aufmerksamkeit und der Reaktionszeit.

Auswirkungen auf Gesellschaft

Langfristig birgt Alkohol demnach nicht nur eine Suchtgefahr. Alkohol bedingt nach Ansicht der Experten auch Krankheiten mit: Krebs (vor allem Brust- und Dickdarmkrebs), Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magen- und Darm-Erkrankungen, Diabetes mellitus sowie den Abbau der kognitiven Leistungen, Alzheimer und andere Demenzerkrankungen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.

Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)​​​​​​​ rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund.

Macht bald die Künstliche Intelligenz meinen Job? Und werde ich im Homeoffice komplett abgehängt? Den schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt blicken viele mit Sorge entgegen, so eine Umfrage.

Das Jahr 2025 bietet, dank der Feiertage am Donnerstag und Freitag, viele Möglichkeiten für ein langes Wochenende. Mit einer geschickten Planung können Arbeitnehmer ihre freie Zeit maximieren - es sei denn, der Chef setzt andere Prioritäten.

Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer bei Reisen ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese mitzuführen. Jetzt hat das Ministerium für Arbeit und Soziales ein Merkblatt hierzu aktualisiert und sieht „keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen“.

Wer immer wieder zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber - mit potenziellen Folgen. Sie wird in der Regel in die Personalakte aufgenommen, kann die Chancen auf eine Beförderung beeinträchtigen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. 

Während sich viele mit dem Eintritt in den Ruhestand am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientieren, zeigt die aktuelle SumUp-Händlerumfrage, dass ein erheblicher Teil der Selbstständigen plant, auch über dieses Alter hinaus zu arbeiten.

Die Umsatzlage im Gastgewerbe blieb im gesamten ersten Halbjahr 2024 angespannt. Das zeigen die zeitverzögert veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts: Auch wenn die Umsätze nominal 10,7 Prozent über dem Vorcoronaniveau des ersten Halbjahrs 2019 lagen, blieb unter dem Strich ein reales Umsatzminus von 12,1 Prozent.