Dienstreise, Kaffeepause, Arbeitsweg & Co: Was zählt zur Arbeitszeit dazu?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Düsseldorf/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Kurz eine Zigarette rauchen oder einen Kaffee trinken, mit den Kollegen auf dem Gang quatschen, später noch zum Arzt gehen und danach der Fortbildung lauschen: So ein Arbeitstag ist schnell rum. Doch wann müssen Beschäftigte Zeiten nachholen, was zählt zur Arbeitszeit und was nicht? Eine Übersicht:

Umkleide- oder Vorbereitungszeit

Wer in seinem Unternehmen Schutz- oder Dienstkleidung tragen muss - etwa ein Overall mit Firmennamen, braucht mit dieser Kleidung nicht direkt zur Arbeit erscheinen. Er oder sie darf sich in den Räumen des Arbeitgebers umziehen - «und das ist ganz klar Arbeitszeit», sagt Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf.

Anders sieht es aus, wenn keine Pflicht zu Schutz- oder Dienstkleidung besteht. «Kommt in solchen Fällen zum Beispiel jemand im Sportdress mit dem Rad zur Arbeit und zieht sich um, ist das reine Privatsache», erklärt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Beschäftigte müssten dann also rechtzeitig in der Firma sein, dass genügend Zeit fürs Umziehen bleibt und sie pünktlich mit der Arbeit starten können.

Die Vorbereitungsphase, um etwa den Rechner hochzufahren, zählt indes klar zur Arbeitszeit. «Wer um 7.30 Uhr mit der Arbeit beginnen soll, muss nicht vor 7.30 Uhr an Ort und Stelle sein, um den PC zu starten», erklärt Britschgi.

Pausenzeiten

Generell haben Beschäftigte Anspruch auf eine Pause. Das ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Arbeitet jemand mehr als sechs Stunden, steht dieser Person eine Pausenzeit von 30 Minuten zu. Sind es mehr als neun Stunden, kann die Person 45 Minuten pausieren. «Beschäftigte können eine Pause stückeln, aber eine Pausenphase muss mindestens 15 Minuten umfassen», erklärt Bender.

Kaffee- oder Raucherpausen über die reguläre Pausenzeit hinaus zählen nicht zur Arbeitszeit. Beschäftigte müssen sich entsprechend ausstempeln, können aber meist die Zeit nacharbeiten.

Der Arbeitgeber muss laut Arbeitsstättenverordnung dafür sorgen, dass Beschäftigte ihre Bildschirmarbeit durch andere Beschäftigungen unterbrechen. Um die Augen zu erholen, sollte man am besten nach einer Stunde Bildschirmarbeit fünf bis zehn Minuten Pause machen. Um die Arbeitszeit zu nutzen, sollte man wenn möglich in dieser Zeit andere Aufgaben verrichten - etwa die Ablage sortieren.

Übrigens: Der Gang zur Toilette gilt nicht als Pause, sondern als kurzfristige Arbeitsunterbrechung. Kein Arbeitgeber kann dies einem Beschäftigten verwehren.

Arzttermine

Grundsätzlich sind Beschäftigte verpflichtet, Arzttermine so zu legen, dass sie nicht mit der Arbeitszeit kollidieren. Nicht immer ist dies möglich, etwa bei einem Notfall oder wenn jemand in seiner Freizeit keinen freien Termin beim Arzt bekommt.

Dann muss der Arbeitgeber den Arztbesuch ermöglichen. «In diesen Fällen ist der Arztbesuch Arbeitszeit», erläutert Bender. Dann müssen Beschäftigte beim Arbeitgeber eine Arztbescheinigung abgeben.

Bereitschaftsdienste versus Rufbereitschaft

«Ein Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit», stellt Britschgi klar. In vielen Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen sind Pauschalen für Bereitschaftsdienste festgelegt.

Anders ist es bei Rufbereitschaften - also Fälle, in denen Beschäftigte in ihrer Freizeit damit rechnen müssen, dass der Arbeitgeber sie zur Arbeit ruft. «Wenn der Ruf nicht erfolgt, ist die Rufbereitschaft auch keine Arbeitszeit», so Bender. Meldet sich der Chef oder die Chefin, ist die Arbeitszeit entsprechend zu bezahlen.

Fortbildungen und Dienstreisen

Fährt ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch zu einer Fortbildung, fällt dies nicht unter die reguläre Arbeitszeit. Ordnet indes der Arbeitgeber sie an, gehört die Fortbildung zur Arbeitszeit, erklärt Britschgi.

Da Dienstreisen meist der Arbeitgeber angeordnet, zählen sie zur Arbeitszeit. Problematisch sind oft die Fahrtzeiten. «Wenn ich zum Beispiel im Zug sitze und selber entscheiden kann, was ich mache, gilt dies zumeist als Freizeit», so Britschgi.

Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bei der Zugfahrt jedoch auf dem Tablet ein Protokoll für den Arbeitgeber über einen Kundenbesuch schreibt, zählt dies als Arbeitszeit.

Arbeitsweg

Der Weg zur Arbeit ist zumeist reine Privatangelegenheit, also keine Arbeitszeit. «Verspäten sich Beschäftigte durch einen Warnstreik etwa bei der Bahn oder durch ein Unwetter, ist das ebenfalls ihre Sache», erläutert Bender.

Welche Konsequenzen eine Verspätung hat, hängt vom jeweiligen Arbeitszeitmodell ab. Unter Umständen drohen Lohneinbußen, im Wiederholungsfall sogar eine Abmahnung. «Ein Sonderfall sind Außendienstler», sagt Bender. Begibt sich der Außendienstler von zu Hause aus zum ersten Kunden, dann ist dies Arbeitszeit.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.