Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab Mitte März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dann müssen sie einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder ärztlich von der Impfung gegen das Coronavirus befreit sind. Doch was gilt für Bewerberinnen und Bewerberinnen?
Darf der Arbeitgeber künftig schon im Vorstellungsgespräch nach dem Nachweis fragen?
Ja, und das ist im Gesetz sogar eindeutig geregelt. «Der Nachweis ist die Voraussetzung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt beschäftigen zu dürfen», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Der Arbeitgeber habe also ein berechtigtes Interesse von Bewerberinnen und Bewerbern diesen Nachweis zu fordern.