Nochmal schnell abends berufliche E-Mails checken am privaten Laptop oder Handy - ist das eigentlich erlaubt? Streng genommen nicht. «Arbeitnehmer dürfen ihren privaten Laptop nur verwenden, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt», sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln.
Auch wenn das in der Praxis selten der Fall ist: Theoretisch kann der Arbeitgeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abmahnen, wenn sie unerlaubt über ihre privaten Geräte auf Arbeitsprogramme zugreifen.