E-Rechnungspflicht ab 2025 - was Gastronomen und Hoteliers wissen sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit dem Wachstumschancengesetz tritt ab dem 1. Januar 2025 auch die E-Rechnungspflicht in Kraft. Sie bringt neue Herausforderungen für alle inländischen Unternehmen und somit auch für die Hotellerie- und Gastronomiebetriebe mit sich.

Zwar warnen bereits Verbände vor einer zu kurzen Umsetzungsfrist einer solch umfassenden Neuerung, doch Erich Nagl, Leiter der Steuerberatungsgesellschaft ETL ADHOGA, beruhigt: „Die E-Rechnung ist nicht als Revolution, sondern mehr als eine Evolution zu betrachten. Nachdem die Gastronomie 2020 bereits erfolgreich die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gemeistert hat, folgt nun der nächste logische Schritt in Sachen finanzieller Transparenz.“

Zwischen 2025 und 2027 gibt es zwar noch einige gesetzliche Übergangsregelungen. Diese gelten jedoch nur für die Ausstellung einer E-Rechnung – der Empfang muss aber vom ersten Tag des neuen Jahres an bei allen inländischen Unternehmen gewährleistet sein. „Wer sich hier nicht rechtzeitig technisch aufstellt, gefährdet den Vorsteuerabzug“ mahnt Erich Nagl, Leiter ETL ADHOGA und Branchenexperte. Die E-Rechnungspflicht hat insbesondere die Eindämmung von Mehrwertsteuerbetrug zum Ziel und ist ein weiterer Schritt im Bereich der Digitalisierung und Vollautomatisierung der Finanzverwaltung.

Rechnungssteller können bis Ende des Jahres 2026 noch frei entscheiden, ob sie ihre Rechnung wie gewohnt in Papierform oder als PDF erstellen, oder sich direkt für das neue Format der E-Rechnung entscheiden. Dabei ist entscheidend, dass nicht jede elektronisch übermittelte Rechnung automatisch als E-Rechnung gilt. Letztere ist ein bestimmtes strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entspricht. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel beim XStandard und dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 erfüllt. Für die elektronische Abrechnung inländischer Umsätze können jedoch auch andere europäische Rechnungsformate gemäß dem genannten Standard verwendet werden, wie etwa FatturaPA (Italien) oder Factur-X (Frankreich).

„Gastronomen und Hoteliers sollten sich nicht zu sehr auf Übergansfristen und Ausnahmen konzentrieren. Eine frühzeitige technologische Auseinandersetzung und vollständige Implementierung des neuen Formats in das eigene Rechnungs- und Ablagesystem ist der beste Weg! Am besten macht man es von Anfang an richtig und verzichtet auf ‚mal-so-mal-so-Lösungen‘“, rät ETL ADHOGA-Branchenexperte Erich Nagl. „Schließlich hält die E-Rechnung auch viele Vorteile bereit und garantiert eine schnellere und vor allem fehlerfreie Verarbeitung.“

 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem Kraftakt könnte es einem Modell zufolge bis 2035 gelingen, rund 1,5 Millionen 55- bis 70-Jährige für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. In Personalnot-Zeiten eine enorme Zahl.

Wenn Daten zu Einkommen und Krediten nahezu offen im Internet stehen, ist das eine Einladung für Kriminelle. Ein IT-Experte und der Chaos Computer Club haben womöglich Schlimmeres verhindert und Datenlecks bei Check24 und Verivox aufgedeckt. Check24 bezeichnet sich selbst auch als größtes deutsches Reiseportal, das auch Hotelzimmer vermittelt.

Bürobeschäftigte in deutschen Metropolen fahren einer Umfrage zufolge wieder öfter zur Arbeit ins Unternehmen. Angestellte in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart kamen zuletzt im Schnitt an 3,6 Tagen pro Woche ins Büro. Damit nähere sich die Büroanwesenheit dem Vor-Corona-Niveau an.

Die Digitalisierung und damit unter Umständen auch Beschleunigung im Prozess der Beantragung von Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Beschäftigte schreitet weiter voran. Welche Neuerungen es gibt.

538 Euro - mehr dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Monat nicht verdienen, sonst werden Sozialabgaben fällig. Es gibt aber Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind.

Im vergangenen Jahr 2023 mussten die Arbeitgeber 76,7 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Damit haben sich die Kosten binnen 14 Jahren verdoppelt. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft errechnet.

Der DEHOGA hatte in der Vergangenheit wiederholt über unwirksame Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von „Pseudo-Ärzten“ berichtet. Dank der Hinweise von Arbeitgebern aller Branchen sind mittlerweile weitere mutmaßliche Ärzte namentlich bekannt, die Bescheinigungen ausstellen sollen.

In Deutschland sind die Chancen für ausländische Arbeitnehmer gestiegen, dass ihre beruflichen Abschlüsse anerkannt werden. Gut zwei von drei positiv entschiedenen Anerkennungsverfahren drehen sich um medizinische Berufe.

Wer Fotos oder Videos im Internet veröffentlicht, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, verletzt damit gemeinhin keine Urheberrechte. In einem der vorliegenden Fälle wurde eine solche Tapete in einem Hotelzimmer verwendet.

In Deutschland waren 25- bis 64-Jährige mit mittlerem Bildungsabschluss im Jahr 2023 deutlich häufiger erwerbstätig als im OECD-Durchschnitt. Die höchsten Quoten für Personen mit mittlerem Bildungsstand wiesen Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen auf.