Der DEHOGA hatte in der Vergangenheit bereits wiederholt über unwirksame Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von „Pseudo-Ärzten“ berichtet. (Tageskarte berichtete) Dank der Hinweise von Arbeitgebern aller Branchen sind mittlerweile weitere mutmaßliche Ärzte namentlich bekannt, die mit verschiedenen (fiktiven) Praxisadressen in ganz Deutschland über Onlineportale mutmaßlich unwirksame AU-Bescheinigungen ausstellen:
- Dr. med Haresh Kumar
- Ahmad Abdullah
- Masroor Umar
- Hassan Zuberi
- Samueel Zubair
Für Herrn Samueel Zubair werden die Warnmeldungen der Ärztekammern Niedersachsen, Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Hinweise der Arbeitgeber dementsprechend ergänzt.
AU-Bescheinigungen zum Hintergrund:
AU-Bescheinigungen über Onlineportale sind nicht generell unzulässig. Auch nach Videosprechstunde oder Telefonsprechstunde kann – unter bestimmten Bedingungen - eine Krankschreibung erfolgen. Voraussetzung ist aber ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient.
Auch sogenannte Privatärzte, die nicht an der kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dürfen Krankschreibungen ausstellen. Voraussetzung ist aber, dass es sich um approbierte Ärzte handelt. Der DEHOGA empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern, besonders sorgfältig zu prüfen.
Bei Zweifeln des Arbeitgebers an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann sich dieser an die Krankenkasse des Mitarbeiters wenden. Zweifel können z.B. begründet sein, wenn von gesetzlich Versicherten privatärztliche AUs vorgelegt werden oder die angegebene Praxis in Suchmaschinen oder anderen Verzeichnissen nicht auffindbar ist.