Warnung vor dubiosen AU-Bescheinigungen von „Pseudo-Ärzten“

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der DEHOGA hatte in der Vergangenheit bereits wiederholt über unwirksame Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von „Pseudo-Ärzten“ berichtet. (Tageskarte berichtete) Dank der Hinweise von Arbeitgebern aller Branchen sind mittlerweile weitere mutmaßliche Ärzte namentlich bekannt, die mit verschiedenen (fiktiven) Praxisadressen in ganz Deutschland über Onlineportale mutmaßlich unwirksame AU-Bescheinigungen ausstellen:

  • Dr. med Haresh Kumar
  • Ahmad Abdullah
  • Masroor Umar
  • Hassan Zuberi
  • Samueel Zubair

Für Herrn Samueel Zubair werden die Warnmeldungen der Ärztekammern Niedersachsen, Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Hinweise der Arbeitgeber dementsprechend ergänzt. 

AU-Bescheinigungen zum Hintergrund:

AU-Bescheinigungen über Onlineportale sind nicht generell unzulässig. Auch nach Videosprechstunde oder Telefonsprechstunde kann – unter bestimmten Bedingungen  - eine Krankschreibung erfolgen. Voraussetzung ist aber ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient.

Auch sogenannte Privatärzte, die nicht an der kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dürfen Krankschreibungen ausstellen. Voraussetzung ist aber, dass es sich um approbierte Ärzte handelt. Der DEHOGA empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern, besonders sorgfältig zu prüfen.

Bei Zweifeln des Arbeitgebers an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann sich dieser an die Krankenkasse des Mitarbeiters wenden. Zweifel können z.B. begründet sein, wenn von gesetzlich Versicherten privatärztliche AUs vorgelegt werden oder die angegebene Praxis in Suchmaschinen oder anderen Verzeichnissen nicht auffindbar ist. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einem Betrieb, in dem ein Branchen- oder Firmentarifvertrag gilt. Die höchsten Quoten gibt es im Öffentlichen Dienst, bei der Verteidigung und den Sozialversicherungen. Im Gastgewerbe sieht es deutlich anders aus.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Januar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat 0,3 Prozent an realem Umsatz eingebüßt. Im Vergleich zum Vormonat stiegen die Umsätze dagegen.

Ein Aufhebungsvertrag bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Chance, sich einvernehmlich voneinander zu trennen. Doch er birgt auch Risiken. Worauf Beschäftigte achten sollten.

 

Die Münchner Wirtschaftsforscher beklagen schwache Nachfrage, Wettbewerbsdruck und politische Unsicherheit. Es könnte aber auch deutlich besser werden als jetzt vorhergesagt.

Insgesamt sind die Verbraucherpreise im Februar nur moderat gestiegen. Aber die Lebensmittelpreise klettern schon wieder. Sparvorschläge gibt es einige. Der Dehoga weist auf stark gestiegene Kosten in der Gastronomie hin.

Kommt beim gesetzlichen Mindestlohn schon im nächsten Jahr ein deutlicher Sprung? Die Folgen könnten für Verbraucher spürbar werden - ob beim Friseur oder im Restaurant.

Premier Inn geht dem Thema Schlaf auf den Grund und hat bei Schlafexpertin Dr. Carolin Marx-Dick nachgefragt, warum Schlaf und Ernährung sich gegenseitig beeinflussen. Und welche Rolle spielen die Hormone?

Der Zoll hat in einer Razzia rund 6.500 Arbeitnehmer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Oft gab es Auffälligkeiten. Besonders unter die Lupe nahm der Zoll das Gastgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und Cafés.

Die deutsche Wirtschaft zeigt sich in Sachen Digitalisierung selbstkritisch. Erstmals gibt eine Mehrheit an, Probleme bei der Bewältigung zu haben. Nur noch 32 Prozent sehen das eigene Unternehmen als Vorreiter.

Probezeit, Überstunden, Kündigungsfrist: Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die Beschäftigten zum Nachteil werden können. Welche Punkte Sie vor der Unterschrift unbedingt prüfen sollten.