Mit das schönste Weihnachtsgeschenk landet bei Beschäftigten direkt auf dem Konto: Das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber. Die Sonderzahlung zum Jahresende ist bei vielen fest eingeplant. Dieses Jahr allerdings bekommen auch Unternehmen zunehmend die Folgen der Energiekrise zu spüren. Können sie deshalb auf die Zahlung verzichten?
Allgemein gilt: Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht ohnehin nicht grundsätzlich. Deshalb müssen Beschäftigte zunächst prüfen, ob die Sonderzahlung etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt ist, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen informiert.
Ein Anspruch kann sich auch aus der sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Zahlt ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge allen seinen Beschäftigten ein 13. Gehalt ohne Vorbehalt, kann daraus ein vertraglicher Anspruch erwachsen, heißt es auf der Webseite der Arbeitnehmerkammer.