Ein gesperrter Flughafen wegen eines Vulkanausbruchs, ein Pilotenstreik oder ein defektes Auto: Gründe, warum ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kann, gibt es zuhauf. Weil es einen unverschuldet trifft, müsste man eigentlich weiter Gehalt bekommen, mag mancher denken. Dem ist aber nicht so, wie Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, erklärt.
«Es ist ein Grundsatz im Arbeitsrecht: Lohn gibt es nur für Arbeit», sagt Markowski, der auch Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Gesetzliche oder tarifliche Regelungen, die auch für Ausfallzeiten eine Vergütung vorsehen, greifen bei einer verspäteten Urlaubsrückkehr nicht, wie Gerichtsurteile zeigen. «Leider gibt es in so einem Fall keine einschlägige Regelung und damit auch keine Lohnfortzahlung.»
Vielmehr müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber umgehend informieren, dass sie nicht rechtzeitig zurückkommen können. «Dafür sollten sie sich möglichst eine Bestätigung besorgen.» Außerdem ist es die Pflicht eines Arbeitnehmers, sich um alternative Reisemöglichkeiten zu kümmern. Das kann heißen, mit dem Zug statt mit dem Flieger zurückzureisen.