Erhalten Reiserückkehrer in Quarantäne weiter Lohn?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die in ein erklärtes Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet reisen, wissen, dass sie danach in Quarantäne müssen. Damit ist ein Arbeitsausfall vorprogrammiert. Welche Folgen hat das?

Die besonders ansteckende Delta-Variante des Coronavirus macht Reiseplanung auch im Sommer 2021 zur Herausforderung. Länder, in denen sich die Variante schnell verbreitet, wurden zuletzt zum Virusvariantengebiet erklärt.

Für Reisende kann das zum Worst-Case-Szenario werden: Sie müssen bei Rückkehr zwingend 14 Tage in Quarantäne. Bei einer Rückkehr aus sogenannten Hochinzidenzgebieten kann die Quarantäne frühestens fünf Tage nach Rückkehr durch einen negativen Test beendet werden, sofern man nicht geimpft oder genesen ist.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann das vor Probleme stellen, wenn sie etwa nicht von zu Hause aus arbeiten können. Was gilt zur Entgeltfortzahlung während der Quarantäne?

Anspruch auf Lohnentschädigung

Hier ist grundsätzlich zu unterscheiden: «Wenn ein Gebiet nach der Abfahrt zur Risikoregion wird, kann der Arbeitnehmer nichts dafür», erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.

Der Lohn muss dann vom Arbeitgeber zwar nicht weiter bezahlt werden. Der Arbeitnehmer erhält aber eine Entgeltzahlung in gleicher Höhe vom Arbeitgeber. Diese wird hinterher vom Staat erstattet. Dieser Anspruch auf Entschädigung ist in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetz geregelt.

Zum Urlaubnehmen während der Quarantäne-Zeit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht zwingen. Dies könne höchstens einvernehmlich vereinbart werden, sagt Rechtsanwältin Oberthür.

Bei Wissen über Quarantäne entfällt Entschädigung

Ob ein Arbeitnehmer die Entschädigung über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, hängt also grundsätzlich davon ab, ob das Reiseziel schon vor Antritt der Reise als ein Gebiet eingestuft wurde, das bei Rückkehr eine Quarantäne nach sich zieht.

Bei einer vermeidbaren Reise in ein solches Gebiet entfällt die Entschädigung. «Maßgeblich ist das Datum der Abfahrt», so Oberthür. Wer sich bewusst für ein Risikogebiet entscheidet, könnte gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Arbeitsausfall durch die Quarantäne nach der Rückkehr ist dann bei Abfahrt bereits abzusehen.

Arbeitgeber darf Reisen nicht verbieten

Verbieten darf der Arbeitgeber das Reisen in ein Risikogebiet beziehungsweise Virusvariantengebiet nach Meinung von Nathalie Oberthür allerdings nicht. Die Arbeitsrechtsexpertin sieht hierfür keine Rechtsgrundlage, auch wenn die Situation derzeit strittig ist.

Eine aktuelle Übersicht über die internationalen Risikogebiete findet sich auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Menschen in Europa trinken nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch immer viel zu viel Alkohol. In EU-Ländern habees seit mehr als einem Jahrzehnt keine wesentlichen Veränderungen beim Alkoholkonsum gegeben.

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.

Jeden Tag besuchen zahlreiche Touristen Hamburg und übernachten auch an der Elbe. Das Statistikamt erhebt dazu Zahlen. Und die haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert.

Für die Urlaubsplanung informiert sich die Mehrheit der Deutschen im Netz: 64 Prozent derjenigen, die generell Urlaubsreisen machen, holen sich auf Online-Reise- und Vergleichsportalen Inspiration für ihre Reiseziele, 47 Prozent online direkt bei den Dienstleistern wie zum Beispiel Websites der Hotels, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften.

Hack ohne Tier gibt es inzwischen in vielen Variationen. Eine wichtige Entscheidung müssen Nutzer allerdings treffen: Soll es gekühltes oder granuliertes sein? Beides hat Vor- und Nachteile.

Probleme stören weltweit Computersysteme. Betroffen sind Fluggesellschaften, Medien- und Telekommunikationsunternehmen. In Deutschland mussten unter anderem die Flughäfen Berlin und Hamburg zu Ferienbeginn zeitweise den Betrieb einstellen.

Eltern können für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr Kind krank ist. Aller Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und Frau zum Trotz, zeigen langjährige Trends klar, wer in der Familie zuständig ist.