Erreichbarkeit während Weihnachten sinkt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das neue Buch lesen, Zeit mit der Familie verbringen oder einfach mal die Füße hochlegen: Zwischen den Jahren nutzen wieder mehr Deutsche ihre freien Tage, um tatsächlich abzuschalten. Unter den Berufstätigen, die in diesem Jahr in der Weihnachts- und Silvesterzeit frei haben, ist nur noch knapp die Hälfte (49 Prozent) trotz Urlaubs dienstlich erreichbar. Vor fünf Jahren waren es noch fast drei Viertel (2018: 71 Prozent).

Während es 2019 ebenso noch 71 Prozent waren, zeigt sich seit Corona ein Trend weg von der permanenten Verfügbarkeit: 2020 waren noch 61 Prozent während ihres Urlaubs am Jahresende erreichbar, 2021 53 Prozent und 2022 55 Prozent. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.006 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 392 Berufstätige, die in diesem Jahr Urlaub haben.

Vor allem den 30- bis 49-Jährigen ist es demnach wichtig, im Weihnachts-Urlaub ansprechbar zu sein (54 Prozent). Unter den Jüngsten (16 bis 29 Jahre) sind dagegen nur 46 Prozent, unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 43 Prozent. „Das Bewusstsein für eine ausgewogene Work-Life-Balance wächst. Gerade wenn die Grenzen zwischen Privat- und Arbeitsleben durch Möglichkeiten zum Homeoffice und mobilem Arbeiten verschwimmen, sind ungestörte Auszeiten wichtig – sowohl für das persönliche Wohlbefinden als auch für die Arbeitsleistung. Es sollten also alle gemeinsam ein Interesse haben, den Urlaub auch wirklich Urlaub sein zu lassen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
 

Praktisch alle, die im Weihnachtsurlaub erreichbar sind, lassen sich per Kurznachricht wie zum Beispiel SMS oder WhatsApp kontaktieren (48 Prozent). Fast ebenso viele gehen dienstlich ans Telefon (47 Prozent). Mails lesen 44 Prozent während des Urlaubs. Videotelefonate etwa über Skype, Zoom oder Facetime führen 22 Prozent, per Kollaborationstools wie zum Beispiel Microsoft Teams oder Slack sind hingegen nur 5 Prozent erreichbar. 

Hinter der Erreichbarkeit steckt dabei vor allem die (angenommene) Erwartungshaltung der Führungsebene: Die Mehrheit (58 Prozent) ist erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzen dies erwarten. Bei 43 Prozent erwarten es nach eigener Ansicht ihre Kundinnen und Kunden, 40 Prozent gehen davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen es erwarten. Ein Viertel (25 Prozent) meint, dass Geschäftspartnerinnen und -partner Erreichbarkeit auch um die Feiertage erwarten, 15 Prozent nehmen das von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Nur 13 Prozent der Berufstätigen, die während des Urlaubs erreichbar sind, möchten dies ausdrücklich von sich aus sein. 

„Arbeitgeber sind in der Pflicht, während der Abwesenheit funktionierende Vertretungslösungen zu organisieren“, sagt Rohleder. „Ausnahmen für die Erreichbarkeit gelten zwar zum Beispiel für leitende Angestellte, wenn eine Erreichbarkeit aber notwendig ist, sollten klare und einvernehmliche Regelungen zum Beispiel im Sinne eines Bereitschaftsdienstes getroffen werden.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.