Finanzamt an den Homeoffice-Kosten beteiligen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich Ausstattung für das Homeoffice kauft, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Der Kauf kann sich besonders lohnen, wenn man die Werbungskostenpauschale für dieses Jahr schon überschritten hat.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt sich vor dem Jahresende oft ein Kassensturz. Wichtige Frage dabei: Wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro schon voll ausgeschöpft?

Wenn diese Antwort mit Ja beantwortet wurde, können sich weitere Investitionen bis Ende des Jahres bezahlt machen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Der Grund: Diese Werbungskosten wirken sich dann voll steuermindernd aus. Wer also Fachbücher, Arbeitskleidung oder neues Schreibmaterial braucht, sollte die Dinge dann noch bis zum 31. Dezember kaufen.

 

Kauf kann auch verschoben werden

Wer hingegen im laufenden Jahr mit seinen Werbungskosten weit unter dem Pauschbetrag von 1000 Euro liegt und die Grenze nicht mehr erreicht, kann die Anschaffung auch in den Januar verschieben. Vielleicht hilft das, 2022 den Werbungskosten-Pauschbetrag dann zu überschreiten.

Wichtig zu beachten: Sofort abgeschrieben werden können die Anschaffungen in der Regel nur, wenn sie maximal 800 Euro netto kosten. Teurere Gegenstände müssen mitunter über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dem liegt die AfA-Tabelle zur Abschreibung für allgemeine Anlagegüter zugrunde. Hier wirkt sich der Kaufpreis dann nur anteilig im Anschaffungsjahr steuermindernd aus.

Ausnahme gilt für digitale Wirtschaftsgüter

Gut zu wissen: Computer, Drucker und Software können ab dem Veranlagungsjahr 2021 vollständig im Jahr des Kaufes abgesetzt werden. Bisher mussten auch solche Geräte mit einem Anschaffungspreis über 800 Euro netto über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren abgeschrieben werden.

Wichtig zu beachten: Steuerzahler, die schon im Jahr 2020 einen Computer oder ähnliche Geräte für mehr als 800 Euro netto erworben hatten, müssen die monatsgenaue, anteilige Abschreibung in der Steuererklärung 2020 noch vornehmen. Der Rest kann dann aber in der Steuererklärung für 2021 vollständig abgesetzt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.