Finanzamt an den Homeoffice-Kosten beteiligen

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Wer sich Ausstattung für das Homeoffice kauft, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Der Kauf kann sich besonders lohnen, wenn man die Werbungskostenpauschale für dieses Jahr schon überschritten hat.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt sich vor dem Jahresende oft ein Kassensturz. Wichtige Frage dabei: Wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro schon voll ausgeschöpft?

Wenn diese Antwort mit Ja beantwortet wurde, können sich weitere Investitionen bis Ende des Jahres bezahlt machen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Der Grund: Diese Werbungskosten wirken sich dann voll steuermindernd aus. Wer also Fachbücher, Arbeitskleidung oder neues Schreibmaterial braucht, sollte die Dinge dann noch bis zum 31. Dezember kaufen.

 

Kauf kann auch verschoben werden

Wer hingegen im laufenden Jahr mit seinen Werbungskosten weit unter dem Pauschbetrag von 1000 Euro liegt und die Grenze nicht mehr erreicht, kann die Anschaffung auch in den Januar verschieben. Vielleicht hilft das, 2022 den Werbungskosten-Pauschbetrag dann zu überschreiten.

Wichtig zu beachten: Sofort abgeschrieben werden können die Anschaffungen in der Regel nur, wenn sie maximal 800 Euro netto kosten. Teurere Gegenstände müssen mitunter über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dem liegt die AfA-Tabelle zur Abschreibung für allgemeine Anlagegüter zugrunde. Hier wirkt sich der Kaufpreis dann nur anteilig im Anschaffungsjahr steuermindernd aus.

Ausnahme gilt für digitale Wirtschaftsgüter

Gut zu wissen: Computer, Drucker und Software können ab dem Veranlagungsjahr 2021 vollständig im Jahr des Kaufes abgesetzt werden. Bisher mussten auch solche Geräte mit einem Anschaffungspreis über 800 Euro netto über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren abgeschrieben werden.

Wichtig zu beachten: Steuerzahler, die schon im Jahr 2020 einen Computer oder ähnliche Geräte für mehr als 800 Euro netto erworben hatten, müssen die monatsgenaue, anteilige Abschreibung in der Steuererklärung 2020 noch vornehmen. Der Rest kann dann aber in der Steuererklärung für 2021 vollständig abgesetzt werden. (dpa)


 

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