Gut jeder fünfte abhängig Beschäftigte (21 Prozent) in Deutschland arbeitete im April 2018 im Niedriglohnsektor. Damit wurden rund acht Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle (11,05 Euro brutto je Stunde) entlohnt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 393.000 Jobs mehr als im April 2014. Der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen blieb unverändert.
Die Festlegung der Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglohn gelten, folgt einem Ansatz, der unter anderem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angewandt wird. Entsprechend dieser Definition wird von Niedriglohn gesprochen, wenn der Bruttostundenverdienst kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes ist.
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Zwei Drittel aller Beschäftigten im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich
Mit 1,5 Millionen wurden die meisten Niedriglohnjobs im Handel gemeldet, im Gastgewerbe waren es 1,2 Millionen. Damit lagen gut zwei Drittel (67 Prozent) aller Beschäftigungsverhältnisse im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich, mehr als in jeder anderen Branche. Zum Vergleich: Im Handel lag der Niedriglohnanteil bei 29 Prozent, am zweithöchsten war der Anteil in der rund 310.000 Beschäftigte zählenden Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft mit 54 Prozent.
Im Vergleich zur Gesamtwirtschaft stark unterdurchschnittlich war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung in den Bereichen Öffentliche Verwaltung (3 Prozent), Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (6 Prozent), Erziehung und Unterricht (7 Prozent), Verarbeitendes Gewerbe (10 Prozent) und in den Bereichen Baugewerbe, Wasserversorgung/Abwasser sowie Information und Kommunikation (jeweils 11 Prozent).
Höchste Bruttostundenverdienste im Bereich Energieversorgung
Die höchsten Bruttostundenverdienste (Median) wurden in der Energieversorgung (27,18 Euro), den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (24,11 Euro) sowie im Bereich Information und Kommunikation (23,74 Euro) gezahlt. Im Gegensatz dazu entlohnte das Gastgewerbe lediglich mit 10,00 Euro brutto je Stunde und die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft mit 10,74 Euro.