Gehören kurze Kaffeepausen zur Arbeitszeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sich recken und strecken, einen Kaffee holen, den Augen etwas Erholung vom Bildschirm gönnen: Experten raten, neben einer Mittagspause auch regelmäßig Kurzpausen von etwa fünf Minuten zu machen. Aber gehören diese Pausen zur Arbeitszeit oder müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeit im Zweifel dranhängen?

Ganz eindeutig lässt sich die Frage nicht beantworten. «Das ist weitgehend nicht geregelt, zum Teil finden sich aber Regelungen an versteckten Stellen», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh.

Grundsätzlich gibt es die Pausen, die im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben sind. «Die gehören nicht zur Arbeitszeit, und werden in der Regel auch nicht bezahlt», so der Arbeitsrechtsexperte. Im Tarifvertrag könne ausnahmsweise eine Bezahlung geregelt sein.

Pause für Raucher und Kaffeetrinker

Alles andere sind laut Schipp keine Pausen, sondern sogenannte Arbeitsunterbrechungen. Am Beispiel der Raucherpause, erklärt er, was dies bedeutet: «Das ist erstmal etwas, dass der Arbeitgeber gar nicht hinnehmen muss.»

Der Arbeitgeber könne also entweder verlangen, dass Arbeitnehmer die verpasste Arbeitszeit nachholen. Oder er kann die Raucherpausen ganz verbieten. Dieses Prinzip lässt sich auch auf andere Unterbrechungen übertragen - etwa Kaffee- oder Bewegungspausen in der Arbeitszeit.

Regelmäßige Erholungszeiten einplanen

Anders sieht es wiederum bei «einer Reihe von Tätigkeiten aus, die regelmäßig Unterbrechungen fordern», sagt Schipp. So sind etwa bestimmte Erholungszeiten vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer dauerhaft eine FFP2-Maske tragen müssen.

Meist wird eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen. Danach sollte es eine Tragepause von 30 Minuten geben. Diese Pausenzeiten zählen dann zur Arbeitszeit und werden in der Regel auch bezahlt.

Konkret geht es laut Schipp bei der Frage also darum zu prüfen, was denn nun zur Arbeitszeit zählt und was nicht: Wo steht geregelt, dass ich die Arbeit unterbrechen darf? Und wo ist geregelt, ob diese Zeit bezahlt wird oder nicht? (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.