Gender Pay Gap - Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird kleiner

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 Prozent weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten Frauen mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (26,34 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Dabei ging der unbereinigte Gender Pay Gap in den westlichen und östlichen Bundesländern gleichermaßen um 2 Prozentpunkte zurück. Damit blieb der unbereinigte Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern im Osten weiterhin deutlich kleiner als im Westen: Im Osten lag er im Jahr 2024 bei 5 Prozent und im Westen bei 17 Prozent. 

Bruttomonatsverdienste stiegen bei Frauen stärker als bei Männern  

Der Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps ist vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Frauen zurückzuführen. Im Jahr 2024 stiegen die Bruttomonatsverdienste der Frauen gegenüber 2023 um rund 8 Prozent von durchschnittlich 2.633 Euro auf 2.851 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg schwächer um rund 5 Prozent von 3.873 Euro auf 4.078 Euro. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeiten von Frauen und Männern erhöhten sich nur geringfügig. Sowohl Frauen als auch Männer arbeiteten im Jahr 2024 mit 122 beziehungsweise 149 Stunden im Durchschnitt etwa eine Stunde mehr pro Monat als im Jahr 2023. 

Bereinigter Gender Pay Gap 

Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 63 Prozent der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,58 Euro des Verdienstunterschieds von 4,10 Euro. Im Jahr 2023 waren noch 24 Prozent der Verdienstlücke (1,06 Euro) darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen tätig sind. 2024 sank dieser Anteil auf 21 Prozent (0,87 Euro). Das könnte darauf hindeuten, dass Frauen inzwischen verstärkt in besser bezahlten Berufen und Branchen arbeiten.

Ein weiterer Faktor, um den Verdienstunterschied zu erklären, ist der Beschäftigungsumfang: Frauen sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Dies macht rund 19 Prozent des Verdienstunterschieds (0,79 Euro) aus. Etwa 12 Prozent der Verdienstlücke (0,48 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 37 Prozent des Verdienstunterschieds (1,52 Euro von 4,10 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 Prozent. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2024 pro Stunde 6 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 Prozent, östliche Bundesländer: 8 Prozent). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als "Obergrenze" für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Beschäftigten von McDonald's, Burger King und Co. bekommen schon bei der nächsten Lohnabrechnung deutlich mehr Geld. Der Bundesverband der Systemgastronomie hat nach gut eintägiger Bedenkzeit einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft NGG unterzeichnet, der in den Morgenstunden des Mittwochs zunächst unter Vorbehalt unterschrieben worden war.

Ist Deutschland zum Land der Lustlosen geworden? Noch nie wurde so häufig Dienst nach Vorschrift gemacht, wie im vergangenen Jahr, fand eine Studie heraus. Der Anteil derer, die emotional an ihren Arbeitgeber gebunden sind, befindet sich auf einem Rekordtief.

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Betrieben fällt es oft schwer, die Ursachen von Unfällen und Beinaheunfällen zu ermitteln. Sie zu ergründen ist für die Unfallverhütung aber immens wichtig. Die BGN hat eine Checkliste erstellt, die die Sache erleichtert.

Ein Warnstreik am Flughafen bringt viele Reisepläne durcheinander. Besonders frustrierend, wenn man dafür schon vor langer Zeit Urlaubstage eingereicht hat. Lassen die sich jetzt einfach verschieben?

Der Kaffeekonsum in Deutschland hat mittlerweile wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht. Eine Sorte ist dabei besonders gefragt.

Die Zahl der gastronomischen Betriebe in Bayern ist im letzten Jahr leicht gestiegen. Insbesondere die getränkelastige Gastronomie in den Städten legte zu, wie aus aktuellen Zahlen des Landesamts für Statistik hervorgeht. Über die Zahl der Gastro-Betriebe in Bayern war in den letzten Wochen öffentlich diskutiert worden.

Zwischen den Meeren ist für Urlauber aus ganz Deutschland offenbar ein Sehnsuchtsziel. Im vergangenen Jahr lief es im Schleswig-Holstein-Tourismus besonders gut.

Seit 1. Januar 2025 gilt die Kassenmeldepflicht. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet sein. Zudem wird die Verfahrensdokumentation bei Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschauen immer wichtiger. Der DEHOGA bietet jetzt Webinare für Gastronomen und Hoteliers an.

Die Zahl der Minijobber in Deutschland hat im vergangenen Jahr leicht zugenommen. Die meisten arbeiteten im Handel und in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Darauf folgten Minijobber im Gastgewerbe.

Den Arbeitgeber überzeugt, den Job bekommen und schon geht es los mit der Probezeit. Doch was macht man, wenn man dann freie Tage braucht? Hat man in der Probezeit schon Urlaubsanspruch?