Gesetz zu Lieferketten gilt ab 1. Januar 2024 bereits ab 1.000 Mitarbeitenden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zum Jahreswechsel wird der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ausgeweitet. Bereits Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten (bisher: 3.000) sind dann gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten und ein Risikomanagement einzurichten. Einen kurzen Überblick zur Ausweitung und den daraus resultierenden Pflichten finden unmittelbar betroffene Unternehmen in den FAQ des für die Kontrolle des LkSG zuständigen BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 

Über die unmittelbar betroffenen Unternehmen hinaus wird diese Ausweitung im Gastgewerbe dazu führen, dass weitere Kundenunternehmen, die neu unter das LkSG fallen, von ihren Vertragspartnern z.B. für Caterings, Tagungen oder Zimmerkontingente Auskunft und Nachweise für ihr eigenen Risikomanagement einfordern. Teilweise wird von Vertragspartnern aus dem Gastgewerbe auch verlangt, Präventionsmaßnahmen wie z.B. Schulungen durchzuführen oder sich an Abhilfemaßnahmen des Kunden zu beteiligen. 

Bei Fragen oder Anforderungen, die den gastgewerblichen Betrieb, der selbst nicht unter den Anwendungsbereich des LkSG fällt, überfordern, empfiehlt sich nach den Erfahrungen des DEHOGA zunächst einmal das Gespräch mit dem Kunden. Der Umfang der Anforderungen hängt vom Risikomanagement des jeweiligen Kunden ab und ist – wie wir bereits im Laufe des Jahres feststellen konnten - sehr unterschiedlich.

Als sog. „unmittelbare Zulieferer“ betroffene gastgewerbliche Betriebe sollten jedenfalls dem Kunden nicht pauschal vertraglich zusichern, dass sie alle Pflichten aus dem LkSG erfüllen oder die Einhaltung aller LkSG-Standards in ihren Lieferketten gewährleisten (z. B. Zusicherung, „in der Lieferkette alle Menschenrechte einzuhalten“). Das LkSG erlaubt es nämlich nicht, dass Sorgfaltspflichten der unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen pauschal auf Zulieferer oder Vertragspartner in der Lieferkette abgewälzt werden. 
Ausführliche FAQ des BAFA HIER.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stadt Frankfurt führt zur Stärkung der Nachtkultur einen sogenannten Nachtrat ein. Dieser Rat setzt sich aus 13 Menschen aus der Stadtverwaltung und den verschiedenen Branchen der Nachtökonomie zusammen. Das Gastgewerbe steht besonders im Fokus.

Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist für viele undenkbar. Doch die vielerorts gestiegenen Gema-Rechnungen sorgten 2023 für Unmut. Die Verwertungsgesellschaft setzt nun auf mehr Infos für Veranstalter.

Deutschlands Arbeitnehmer machen die Kaufkraftverluste aus den Hochinflationszeiten weiter wett. Im zweiten Quartal übertrafen die Steigerungen der Bruttolöhne das fünfte Mal in Folge die Entwicklung der Verbraucherpreise.

Die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat den „Freizeit-Monitor 2024“ vorgestellt. Für die seit 1982 regelmäßig durchgeführte Untersuchung wurden im Juli und August Bürger ab 18 Jahren zu über 100 unterschiedlichen Freizeitaktivitäten befragt.

Ein aktueller Bericht des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums bescheinigt der Lehrlingsausbildung in Österreich ein Langzeittief. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Tourismusbranche, wo sich die Zahl der Lehrlinge in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert hat.

Wer bereits alle Urlaubstage für das Jahr aufgebraucht hat und dennoch eine Auszeit benötigt, kann unbezahlten Urlaub beantragen. Doch nicht immer hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg.

Arbeitsmittel sparen – auf Kosten der Mitarbeiter? Manche Arbeitgeber bitten ihre Angestellten, den eigenen Laptop für die Arbeit zu nutzen. Doch sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem zuzustimmen?

Es beginnt harmlos – ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl. Doch was passiert, wenn das lockere Politik-Gespräch am Arbeitsplatz in hitzige Debatten mit extremen Positionen umschlägt?

Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus.

Vom 29. September bis 6. Oktober 2024 findet wieder die Aktionswoche: Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt. Bundesweite Mitmach-Aktionen rund um das Thema „Lebensmittelverschwendung“ sollen zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen motivieren.