Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

 Ob für eine Fortbildung, zur Pflege eines Familienmitglieds oder einfach für eine längere Auszeit – unbezahlter Urlaub ermöglicht es, über die regulären Urlaubstage hinaus freizunehmen. Aber was passiert, wenn der Chef diesem Wunsch nicht entspricht? Ist das arbeitsrechtlich zulässig?

Da das Bundesurlaubsgesetz lediglich eine Mindestanzahl an Urlaubstagen pro Jahr für Arbeitnehmer vorschreibt und keine Regelungen zu unbezahltem Urlaub enthält, sind Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen zu gewähren. Das erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Lipinski in einem Online-Artikel auf Impulse.de. Das gilt zumindest, wenn im Vertrag keine Regelungen dazu festgelegt wurden. 

Es gibt laut Lipinski allerdings Ausnahmen: «Rechtlich gesehen kann sich unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Einzelfall ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung ergeben.» Das gilt etwa, wenn ein Mitarbeiter Angehörige pflegen muss, sich um ein krankes Kind unter zwölf Jahren kümmern muss oder wenn ein Kind im Endstadium erkrankt ist. Auch in unverschuldeten Notlagen, wie einem Wohnungsbrand oder einer Überschwemmung, kann ein solcher Anspruch bestehen. Zudem haben Angestellte bei bestimmten Ehrenämtern das Recht auf unbezahlte Freistellung, so Lipinski.

Vertragliche Regelung unbezahlter Urlaubstage

Enthält ein Arbeits- oder Tarifvertrag eine Regelung zu unbezahltem Urlaub, kann Mitarbeitern das Lipinski zufolge einen entsprechenden Anspruch verschaffen. So ermöglicht der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes beispielsweise, bei wichtigen Gründen wie einer Fortbildung oder der Betreuung der eigenen Kinder unbezahlten Sonderurlaub zu beantragen.

Der Arbeitgeber muss dabei «billiges Ermessen» walten lassen, also die Interessen beider Seiten - der eigenen und die des Arbeitnehmers - fair abwägen. Laut Lipinski führt das in der Praxis häufig dazu, dass der Arbeitgeber dem Antrag zustimmt.

Allerdings können Arbeitgeber auch in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen unbezahlten Urlaub ablehnen. Das gelte zum Beispiel, wenn betriebliche Gründe - wie Personalmangel oder die Beteiligung des Mitarbeiters an einem wichtigen Projekt - dagegen sprechen, so Lipinski. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Reiseveranstalter Fit Reisen hat in einer Umfrage ermittelt, wie es um die Entspannung der Deutschen in ihrer Freizeit steht und wo noch Aufholbedarf herrscht. Spoiler: Die größten Entspannungskiller sind digitaler Natur.

Arbeitskleidung ablegen, duschen, die eigenen Klamotten anziehen: Das kann schon mal eine Zeit lang dauern. Bei der Frage, ob das als Arbeitszeit bezahlt werden muss, kommt es auf die Details an.

Im deutschen Gastgewerbe laufen die Geschäfte schlechter. Wirte und Hoteliers haben im September preisbereinigt sechs Prozent weniger Umsatz erzielt als im Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Verglichen mit Vor-CoronaZeiten, lag der Gastgewerbeumsatz real 13,2 Prozent niedriger.

Im Netz treiben Betrüger mit einer perfiden Masche ihr Unwesen. Sie fangen Rechnungen ab und leiten Zahlungen aufs eigene Konto um. Wann sollte man hellhörig werden?

Nicht selten arbeiten Mütter und Väter kleiner Kinder in Teilzeit. Hat das Auswirkungen auf die Anzahl der Tage, für die sie sich «Kind krank» melden können, um ihren Nachwuchs zu betreuen?

Soziale Medien sind für viele Menschen fester Bestandteil des Alltags. Doch wie sieht es mit der Nutzung während der Arbeitszeit aus? Ein Rechtsexperte erklärt, wann Beschäftigte aufpassen sollten.

Laut einer Accor-Umfrage unter 9.000 Geschäftsreisenden weltweit rechnet die Mehrheit durch physische Meetings mit einem Umsatzplus. Ebenso stellen drei Viertel der Befragten fest, dass Vertragsabschlüsse effektiver in Präsenz verlaufen.

Es geht um Geschmack und Gesundheit, aber auch um Tierwohl und Nachhaltigkeit. In Ernährungsfragen gibt es Unterschiede zwischen den Generationen - aber auch manche Gemeinsamkeit, zeigt eine Studie.

Dass der Fachkräftemangel in Deutschland ein wachsendes Problem darstellt, hat sich herumgesprochen. Doch wie wirken sich Engpässe in der Belegschaft auf die verbliebenen Beschäftigten aus?

Viele Beschäftigte können sich im November über eine Weihnachtsgeld-Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Doch von den teilweise üppigen Zusagen landet am Ende nur wenig im Geldbeutel. Wie viel genau?