Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Rechte von Frauen, die auf gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen pochen, gestärkt. Nach einer Entscheidung der höchsten deutschen Arbeitsrichter von Donnerstag reicht bei einer nachgewiesenen Differenz zum Vergleichsentgelt von Männern mit vergleichbarer Arbeit die Vermutung, dass die finanzielle Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgte (8 AZR 488/19). Allerdings könnte diese Vermutung vom Arbeitgeber jederzeit auch widerlegt werden, heißt es in einer Entscheidung des Achten Senats.
Geklagt hat eine Abteilungsleiterin aus Niedersachsen. In ihrem Fall lag das Vergleichsentgelt ihrer männlichen Kollegen sowohl beim Grundentgelt als auch bei der Zulage höher als ihr Entgelt. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich zu ihrer Klage entscheiden.