Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), in der sich unter anderem DEHOGA, HDE, EVVC, die kommunalen Spitzenverbände und andere Verbände und Organisationen zusammengeschlossen haben, hatte sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und damit verbundener, abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Betriebe bei der GEMA für eine Rückerstattung der meist schonn Anfang 2020 gezahlten GEMA-Gebühren eingesetzt.
Die GEMA startete daraufhin im Herbst 2020 eine große Erstattungs- bzw. Gutschriftenaktion, an der sich bis zum heutigen Tage über 200.000 Musiknutzer beteiligt haben.
Auch für die in 2021 behördlich veranlassten Schließungszeiten können Verbandsmitglieder über das GEMA-Portal weiterhin Erstattungen und Gutschriften beantragen. Die von der GEMA im Dezember und im Januar gestellten Rechnungen waren offenbar systembedingt erforderlich, weil die GEMA erst nach Vorlage einer Rechnung eine Gutschrift für behördlich veranlasste Schließungszeiten ausstellen kann.