Gutschriftenaktion der GEMA läuft weiter

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), in der sich unter anderem DEHOGA, HDE, EVVC, die kommunalen Spitzenverbände und andere Verbände und Organisationen zusammengeschlossen haben, hatte sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und damit verbundener, abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Betriebe bei der GEMA für eine Rückerstattung der meist schonn Anfang 2020 gezahlten GEMA-Gebühren eingesetzt. 

Die GEMA startete daraufhin im Herbst 2020 eine große Erstattungs- bzw. Gutschriftenaktion, an der sich bis zum heutigen Tage über 200.000 Musiknutzer beteiligt haben.

Auch für die in 2021 behördlich veranlassten Schließungszeiten können Verbandsmitglieder über das GEMA-Portal weiterhin Erstattungen und Gutschriften beantragen. Die von der GEMA im Dezember und im Januar gestellten Rechnungen waren offenbar systembedingt erforderlich, weil die GEMA erst nach Vorlage einer Rechnung eine Gutschrift für behördlich veranlasste Schließungszeiten ausstellen kann.

Die im letzten Jahr geführten Tarifverhandlungen führten dazu, dass sich die meisten Tarife ab dem 1. Januar 2021 erhöhten. Bei Veranstaltungen im Freien konnte laut Verband eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Bisher sah der Tarif Gebühren nur für bis zu 500 Quadratmeter vor. Ab sofort können jedoch kleine Veranstaltungen auch nach den Stufen bis 100 Quadratmeter, bis Quadratmeter und bis 300 Quadratmeter abgerechnet werden.

Einige Veranstalter führen zudem auch in 2021 Auto(kino)-Disco´s durch, um so Corona-bedingte Einnahmeausfälle ein wenig zu kompensieren. Mit der GEMA konnte laut Verband vereinbart werden, dass bis zum 31. Dezember 2021 derartige Events als konzertähnliche Veranstaltungen abgerechnet werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?