Händewaschen und keine Panik: Alltagsantworten auf Coronavirus-Sorgen

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Die neuen Fälle von Ansteckungen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 sorgen für Verunsicherung - und für viele praktische Fragen zum Alltag in Deutschland. Oft beginnen diese mit den Worten «Was wäre, wenn...» Eine Übersicht mit denkbaren Fällen.

1. Was wäre, wenn... ich bei mir mögliche Symptome feststelle?

Anzeichen einer möglichen Infektion sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) Beschwerden wie Husten und Schnupfen, Halskratzen und Fieber, manchmal auch Durchfall. Damit ist es für Laien aber unmöglich, die durch den Virus ausgelöste Krankheit Covid-19 von der regulären Grippe oder grippalen Infekten zu unterscheiden, sagt Oliver Witzke, Direktor der Klinik für Infektiologie der Universitätsmedizin Essen.

Wer Kontakt zu bereits Infizierten hatte, sollte sich unabhängig vom Auftreten von Symptomen bei seinem Gesundheitsamt melden. Gleiches gilt für Reisende aus Risikogebieten, bei denen Symptome auftreten. Alle anderen Menschen wenden sich bei möglichen Symptomen an das Amt oder den Hausarzt, der bei Verdacht auf Sars-CoV-2 eine Untersuchung im Labor veranlassen kann. Allerdings sollten Betroffene vor dem Gang in die Praxis unbedingt dort anrufen. Dieses Vorgehen empfiehlt Witzke, wenn möglich, auch bei einem Verdacht auf Grippe. Denn auch da ist die Gefahr groß, andere Patienten im Wartezimmer anzustecken.

Wer einen begründeten Verdacht hat, mit Sars-CoV-2 infiziert zu sein, sollte unnötige Kontakte meiden, nicht zur Arbeit gehen und zu Hause bleiben - auch das ist wie bei der Grippe. Wichtig sind eine gute Handhygiene, also regelmäßiges Waschen mit Seife, ein bis zwei Meter Sicherheitsabstand zu kranken Menschen und richtiges Husten und Niesen. Das heißt: In die Armbeuge. Atemmasken sind für Gesunde unnötig. Auch ständiges Desinfizieren der Hände ist laut Witzke überflüssig.

2. Was wäre wenn... meine Kinder nicht in die Kita und Schule können?

Wenn Kindergärten und Schulen als Vorsichtsmaßnahme geschlossen sind, wie es am Mittwoch in Teilen von Nordrhein-Westfalen der Fall war, können Arbeitnehmer im Notfall für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben. Ob sie dann auch weiter ihr Gehalt bekommen, hängt aber davon ab, ob wirklich keine andere Betreuung möglich war, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Denn Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besagt, dass, wer ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, trotzdem weiter Gehalt bekommt.

Die erste Maßnahme sollte in einem solchen Fall aber immer sein, mit dem Arbeitgeber gemeinsam eine Lösung zu finden - etwa Überstunden abzubauen, im Homeoffice zu arbeiten oder Urlaub zu nehmen.

3. Was wäre wenn... ich bin auf Reisen unter Quarantäne gestellt bin?

Wer zum Beispiel in einem Hotel über den geplanten Zeitraum hinaus unter Quarantäne gestellt wird, wie das jetzt auf der Kanareninsel Teneriffa geschehen ist, kann nicht zur Arbeit kommen. In einem solchen Fall habe man als Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung, sagt Oberthür: Der Arbeitgeber muss also weiterhin das Gehalt zahlen.

4. Was wäre wenn... ich als Geldanleger jetzt unsicher werde?

Die Sorge vor Auswirkungen auf die Weltwirtschaft belastet auch die Aktienmärkte. Geldanleger sollten nun aber nicht vorschnell handeln. Die Stimmung an den Börsen sei derzeit vor allem von Unsicherheit geprägt - «und die Börsen hassen Unsicherheit», sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). In einigen Branchen seien die Auswirkungen auch zu spüren, zum Beispiel im Tourismus oder in der Autoindustrie. Ob all das zu einer Rezession führen wird, sei unklar. Anleger müssten also nicht in Panik geraten, rät Kurz. «Das gilt vor allem, wenn Sie langfristig orientiert sind».

Auch jetzt Aktien nachzukaufen, ist aus Sicht des Experten mit Risiken verbunden: «Niemand kann sagen, wie weit die Kurse noch nachgeben. Market-Timing ist auch für Profis kaum möglich.»

5. Was wäre wenn... ich demnächst in Italien Urlaub machen will?

Italiens Norden ist weiterhin so stark wie keine andere Region in Europa von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus betroffen. Individualreisende dürften sich vor allem mit der Frage beschäftigen, was sie dort noch machen wollen. Viele Sehenswürdigkeiten zum Beispiel in Mailand und Venedig sind derzeit vorsorglich geschlossen.

Für Reiseveranstalter spielt Italien eine geringere Rolle als andere Mittelmeerländer wie Spanien oder Griechenland. Zu Umbuchungen und Stornos von pauschal gebuchten Urlauben kommt es daher bislang nicht im großen Stil - und sie werden auch nur eingeschränkt angeboten.

Die DER Touristik etwa bietet ausschließlich Mailand-Gästen mit Anreisen bis zum 28. Februar aus Kulanz kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an. Alle anderen Regionen Italiens seien problemlos zu bereisen, so eine DER-Sprecherin. Auch der Studienreisen-Spezialist Studiosus erklärt auf seiner Website, es bestehe «derzeit kein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung unserer Italienreisen».


 

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