Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Oberschenkel kleben am Stuhl fest, die Hand flutscht schwitzend von der Maus: Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Hause schicken, wenn es am Arbeitsplatz sehr heiß ist?

In der Regel erst einmal nicht, erklärt der DGB Rechtsschutz. Grundsätzlich gibt es demnach kein «Hitzefrei».

Arbeitgeber haben nach Paragraf 618 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar gewisse Schutzpflichten gegenüber ihren Mitarbeitern. Die Hürden seien aber hoch, heißt es beim DGB Rechtsschutz: Allein die Tatsache, dass jemand Hitze als unangenehm empfindet, ist noch kein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Schutzpflichten.

Maximal 26 Grad - mit Ausnahmen

Etwas konkreter regelt die Arbeitsstättenverordnung, wie heiß es am Arbeitsplatz sein darf. Demnach muss die Temperatur «gesundheitlich zuträglich» sein. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen eine Raumhöchsttemperatur von 26 Grad vor.

Liegt die Außentemperatur aber darüber, darf ausnahmsweise auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein. In der Regel muss der Arbeitgeber erst bei über 30 Grad Celsius Lufttemperatur im Raum tätig werden und zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Gegenmaßnahmen von Jalousien bis zu kalten Getränken

Dazu zählen etwa Jalousien, eine ausreichende Lüftung in den Morgenstunden, Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen. Nicht zuletzt können Arbeitszeiten angepasst werden. Hier muss jedoch gegebenenfalls der Betriebsrat zustimmen. Sollte all das nicht möglich sein, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Getränke bereitzustellen oder Kleidungsvorschriften zu lockern.

Erst bei 35 Grad Raumtemperatur geht man davon aus, dass die Arbeit nicht mehr möglich ist. Dann können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber immer noch nicht einfach nach Hause gehen. Sie müssen dann etwa gegebenenfalls auf andere Räumlichkeiten ausweichen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Arbeitsverhältnis beginnt erst ab Beginn der Entgeltfortzahlung, nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Das kann Auswirkungen auf die Anmeldung zur Sozialversicherung haben.

Mitarbeitende motivieren, Kreativität fördern, im Wettbewerb punkten: Es gibt gute Gründe für Firmen, am Umgang mit Fehlern zu arbeiten. Doch oft hapert es dabei. Manchmal sogar in der Führungsetage.

Bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder als Wahlhelfer - Ehrenämter sind vielfältig. Doch wie sieht es aus, wenn freiwillige Einsätze mit dem Job kollidieren? Bekommt man dann frei?

Der Arbeitsvertrag legt zum Beispiel die Aufgaben, die Arbeitszeiten und das Gehalt fest. Was, wenn der Arbeitgeber daran etwas ändern möchte? Dann kann eine Änderungskündigung ins Spiel kommen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine neue Förderung gestartet, um es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden und die Außer-Haus-Verpflegung nachhaltiger zu gestalten. Mehr Informationen zur Förderung bei Tageskarte.

Das Ernährungsministerium hat die Kampagne „Wenn Salz, dann Jodsalz“ des Bundesernährungsministerium (BMEL) gestartet. Das Ministerium ruft damit zur verstärkten Verwendung von Jodsalz auf. Die Kampagne wurde jüngst noch einmal ergänzt um neue Infografiken sowie eine Playlist auf YouTube zur Informationsoffensive.

Erstmals seit 2016 wird wieder mehr Fleisch produziert. Marktforscher sehen veränderte Konsumgewohnheiten, aber keine Trendwende. Sie warnen: Die Fleischwirtschaft werde noch Probleme bekommen.

Schwierige Gespräche gehören zum Berufsleben – ob es um eine Gehaltsverhandlung, eine Konfliktsituation im Team oder ein Kritikgespräch mit dem Vorgesetzten geht. Viele zögern, solche Gespräche zu führen, weil sie Angst vor negativen Konsequenzen oder Zurückweisung haben. Doch das verschärft die Situation oft nur.

In den zehn Jahren von April 2014 bis April 2024 ist die Zahl der Niedriglohnjobs in Deutschland um 1,3 Millionen gesunken. Vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 befand sich noch mehr als jeder fünfte Job im Niedriglohnsektor.

Kann ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter kündigen, weil er sich im Job schlicht keine Mühe gibt? Eine verhaltensbedingte Kündigung ist an strenge Kriterien geknüpft. Wann ein Rauswurf dennoch rechtens ist.