Im Juli 2022 17,5 Prozent mehr Übernachtungen als im Vorjahresmonat in Deutschland

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Juli 2022 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 56,3 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 17,5 Prozent mehr als im Juli 2021. Das Niveau des Vergleichsmonats vor der Corona-Pandemie wurde aber noch nicht wieder erreicht: Im Juli 2019 hatten die Betriebe 58,8 Millionen Übernachtungen verbucht, das war die höchste jemals gemessene Übernachtungszahl in einem Monat seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1992. Gegenüber diesem Rekordwert lag die Zahl der Übernachtungen im Juli 2022 um 4,2 Prozent niedriger.

Tourismus aus dem Ausland nimmt deutlich zu

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im Juli 2022 im Vergleich zum Juli 2021 um 8,4 Prozent auf 47,0 Millionen. Erheblich stärker war der Anstieg bei Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland. Sie verdoppelte sich gegenüber dem Vorjahresmonat auf 9,3 Millionen (+104,4 Prozent). Vom Vorkrisenniveau ist der grenzüberschreitende Tourismus in Deutschland aber noch ein gutes Stück entfernt: Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland lag im Juli 2022 noch 16,3 Prozent unter jener aus dem Juli 2019. Dagegen verbrachten Gäste aus dem Inland nur 1,3 Prozent weniger touristische Übernachtungen in Deutschland als im Vergleichsmonat vor der Pandemie.

Entwicklung der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben

Campingplätze gefragter als vor Corona

Die Mehrzahl der touristischen Übernachtungen in Deutschland entfiel mit einem Anteil von 53,5 Prozent auf klassische Hotelleriebetriebe wie Hotels, Gasthöfe und Pensionen. 23,2 Prozent der Übernachtungen entfielen auf Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, 15,2 Prozent auf Campingplätze und 8,1 Prozent auf sonstige Unterkünfte wie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und Schulungsheime. Bemerkenswert im Vergleich mit den Vorjahren ist dabei vor allem die Entwicklung der Übernachtungszahlen auf Campingplätzen. Diese lagen im Juli 2022 bei 8,6 Millionen und damit um 0,5 Prozent höher als im Juli 2019.

Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben Juli 2022


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.