Impfung beim Betriebsarzt: Impfbeschwerden sind kein Arbeitsunfall

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kleiner Piks mit großer Wirkung? Wer sich bei seinem Arbeitgeber eine Impfung abholt, kann bei anschließend auftretenden Beschwerden nicht auf einen Arbeitsunfall pochen. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Auf das Urteil verweist die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB Rechtsschutz). Der Leiter eines Krankenhaus-Caterers ist mit seiner Klage gescheitert. Er hatte sich bei seinem Arbeitgeber eine freiwillige Schweinegrippe-Impfung abgeholt.

Einige Jahre später erkrankte der Mann und führte seine Beschwerden auf die Impfung zurück. Deshalb beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ohne Erfolg. Dagegen ging der Arbeitnehmer juristisch vor.

Schließlich war es das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, das urteilte, dass es sich bei einer Grippeschutzimpfung nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Es sei dabei unbedeutend, ob die Impfung vom Arbeitgeber finanziert und empfohlen wurde. Entscheidend sei vielmehr, dass die Impfung keine Pflicht gewesen sei. Allein die Vorstellung, der Arbeitnehmer komme mit der Impfung dem Wunsch des Arbeitgebers nach, sei nicht ausreichend. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.

Von Zuhause aus zu arbeiten, hat viele Vorteile: Man spart sich den Weg ins Büro und kann am Schreibtisch ungehemmt snacken. Damit das Homeoffice wirklich gut klappt, ist noch etwas wichtig: Lüften.

Laptop einstecken und heimlich im Urlaub arbeiten? Eine Befragung zeigt: für ein Drittel der Beschäftigten ein No-Go. Ist arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt und welche Konsequenzen drohen?

Bei einer Kündigung stellt sich auch immer die Frage: Was passiert jetzt eigentlich mit dem Resturlaub? Stehen dem Gekündigten die Urlaubstage noch zu? Muss der Arbeitgeber sie ausbezahlen? Und was, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.