Institut der Deutschen Wirtschaft berechnet Rettungsfonds für die Tourismuswirtschaft

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft hat das Institut der Deutschen Wirtschaft (IWConsult) einen konkreten Vorschlag für einen Rettungsfonds für die deutsche Tourismuswirtschaft erarbeitet, um zahlreiche Unternehmen vor dem unmittelbaren Bankrott und vor dem Aus für die damit verbundenen Arbeitsplätze zu retten.

Auch in Zeiten der Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen können viele Unternehmen der Branche noch nicht mit voller Kraft am Markt teilnehmen. Hotellerie und Gastronomie steuern auf lange Phasen des Wirtschaftens mit „angezogener Handbremse“ hin; Reisebusunternehmern oder touristischen Veranstaltern ist auch weiterhin untersagt, am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

„Die Tourismuswirtschaft ist eine arbeitsintensive Branche und stellt 6,7 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland. Das entspricht fast 3,1 Millionen Arbeitsplätze im Jahr 2019. Zahlreiche dieser Arbeitsplätze sind jetzt in unmittelbarer Gefahr – verschwinden die Unternehmen, werden auch die für das Gemeinwohl und den sozialen Ausgleich in Deutschland notwendigen Arbeitsplätze verschwinden. Darum ist es volkswirtschaftlich notwendig, die zahlreichen Betriebe der Tourismuswirtschaft zu retten“, so Dachverbandspräsident Dr. Michael Frenzel.

Die vorliegende Studie leitet die Notwendigkeit der Rettung der Betriebe der Tourismuswirtschaft her und gibt eine Empfehlung, nach welcher Art ein Rettungspaket für die Tourismusbranche gestaltet werden kann. Ein Element ist für die Branche dabei wesentlich: Es muss kurzfristig ein Rettungsfonds aufgelegt werden, der die Unternehmen durch direkte nicht-rückzahlbare Zuschüsse unterstützt. Dabei muss er auf die besonderen Bedürfnisse der Branche zugeschnitten sein: 97 Prozent der Unternehmen der Tourismuswirtschaft fallen in die Gruppe mit weniger als 20 Beschäftigten. 

Hier gibt es die gesamte Studie. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?

Die Menschen in Europa trinken nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch immer viel zu viel Alkohol. In EU-Ländern habees seit mehr als einem Jahrzehnt keine wesentlichen Veränderungen beim Alkoholkonsum gegeben.

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.