Interview mit DRV-Präsident Norbert Fiebig: Wie steht es um die Reisewirtschaft?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die weltweiten politischen Entscheidungen der Regierungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schränken das öffentliche Leben und das Reisen stark ein – mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für die Reisewirtschaft. Der Reiseverbands-Präsident Norbert Fiebig fordert ein staatliches Schutzschild.

Herr Fiebig, wie dramatisch ist die Situation der Reisewirtschaft aktuell?

Norbert Fiebig: Die Situation ist für die Reisewirtschaft ausgesprochen schwierig und teilweise sogar existenzgefährdend. Wir stehen vor riesigen Herausforderungen, die es in Solidarität und mit umfassender staatlicher Unterstützung zu meistern gilt. Spätestens mit der heutigen weltweiten Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ist der gesamte touristische Reiseverkehr zum Erliegen gekommen. Viele Reiseveranstalter haben daher auch bereits alle Reisen für die nächste Zeit abgesagt. Außerdem müssen mehrere Tausend Urlauber gerade aus ihren Urlaubsorten nach Hause geholt werden. Da sind wir als Verband zusammen mit den Reiseveranstaltern, den Fluggesellschaften und dem Auswärtigen Amt aktuell in der Organisation. Das zeigt, dass wir es mit einer bisher nie dagewesenen Krisensituation zu tun haben.

Was sind Ihre Forderungen an die Bundespolitik?

Norbert Fiebig: Stand heute sind Reisen ins Ausland – und inzwischen ja auch im Inland – nicht mehr möglich. Das ist eine Situation, die weder Reisebüros noch Reiseveranstalter verschuldet haben oder mit eigenen unternehmerischen Entscheidungen beeinflussen können. Daher ist es notwendig, dass die Politik – über die bereits getroffenen wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen wie die Erleichterungen bei Kurzarbeitergeld und KfW-Krediten – die wir im Übrigen sehr begrüßen, weitere flankierende Unterstützung für die Reisewirtschaft bereitstellt. Für den Erfolg dieser, für die Sicherung der touristischen Infrastruktur unumgänglichen Maßnahmen ist der Faktor Zeit ganz entscheidend. Die Weichen hierfür müssen diese Woche gestellt werden.

Was fordern Sie konkret?

Norbert Fiebig: Durch die weltweite Reisewarnung wird die Stornierung von Reisen erzwungen. Wir fordern die Bundesregierung ganz konkret auf, die hierdurch bei Reisebüros und Reiseveranstaltern entstehenden Aufwendungen im Rahmen einer Beihilfe auszugleichen. Dies ist zwingend notwendig, weil die für die umfassende Stornierung erforderliche Liquidität bei Reiseveranstaltern und Reisebüros vielfach nicht vorhanden ist. Es zeigt sich sehr deutlich, dass die Regelungen des bestehenden Reiserechts für eine solche Situation nicht ausgelegt sind. Daher ist die Hilfe der Politik unerlässlich.

Wenn die Politik nicht zahlt – müssen die Verbraucher dann auf die Rückzahlungen verzichten?

Norbert Fiebig: Nein. Ganz klar – nein. Aber die aktuell einzige Alternative zu den von der Reisebranche eingeforderten Beihilfen ist, dass die Kunden einstweilen auf die Barauszahlung der bereits entrichteten Reisepreise verzichten und stattdessen eine Reisegutschrift des Veranstalters erhalten. Diese kann dann zu einem späteren Zeitpunkt – wenn sich die Situation wieder normalisiert hat – in dem jeweiligen Reisebüro eingelöst werden. In einigen europäischen Ländern, wie z.B. den Niederlanden, Frankreich und Italien, ist bereits der rechtliche Weg hierfür freigemacht. Dies fordern wir alternativ für Deutschland ebenfalls ein. Und darüber hinaus zum Schutz der Verbraucher mit einer staatlichen Garantie für die Reisegutschriften.

Noch eine Frage zum Schluss: Glauben Sie, dass die Menschen in diesem Jahr noch in den Urlaub fahren können und wollen?

Norbert Fiebig: Diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt zu beantworten, ist wirklich schwierig, zumal gerade im Minutentakt neue Nachrichten mit neuen Maßnahmen verkündet werden. Dennoch schaue ich positiv in die Zukunft. Die Lage wird sich definitiv irgendwann normalisieren – die Frage ist derzeit nur wann. Dann werden die Menschen auch wieder reisen, denn ihr Urlaub ist ihnen sehr wichtig, das hat auch die Vergangenheit gezeigt. Daher gehe ich fest davon aus, dass wir auch in diesem Jahr noch in den Urlaub fahren werden.

Norbert Fiebig: ist seit dem 25. Juni 2014 Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) – der führenden Interessenvertretung der deutschen Tourismusbranche in Berlin. Der Diplom-Ökonom war zuvor CEO der DER Touristik – der Touristiksparte des Handelskonzerns REWE Group.

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?