Kampagne des Ernährungsministeriums zur Verwendung von Jodsalz

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Ernährungsministerium hat die Kampagne „Wenn Salz, dann Jodsalz“ des Bundesernährungsministerium (BMEL) gestartet. Das Ministerium ruft damit zur verstärkten Verwendung von Jodsalz auf. Die Kampagne wurde jüngst noch einmal ergänzt um neue Infografiken und Sharepics rund ums Thema Jodsalz sowie eine Playlist auf YouTube zur Informationsoffensive.

Die Böden in Deutschland sind laut Ministerium arm an Jod. Daher sei eine ausreichende Jodversorgung über das natürlicherweise in Lebensmitteln wie Getreide, Gemüse oder Obst enthaltene Jod schwierig. Laut Daten des Robert Koch-Institutes (RKI) weisen 32 Prozent der Erwachsenen und 44 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Jodunterversorgung auf. Mit der konsequenten Verwendung von jodiertem Speisesalz anstelle von nicht-jodiertem Salz kann man laut BMEL einem Jodmangel einfach entgegenwirken und eine ausreichende Jodversorgung erreichen. Das Ministerium ruft in seiner Kampagne die Bürger dazu auf, stärker zu Jodsalz zu greifen aber auch außer Haus danach zu fragen, ob jodiertes Salz verwendet wurde. Insofern ist es möglich, dass diese Frage künftig hin und wieder von Gästen auch an Sie herangetragen wird. Gleichzeitig appelliert das Ministerium auch an alle Vertreterinnen und Vertreter der Lebensmittelverarbeitung und -zubereitung, auf jodiertes Speisesalz zurückzugreifen.

Mehr Infos zur Kampagne finden Sie hier…

Materialien zum Download und Verwendung hier…


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Steigender Zeitdruck und gereizte Stimmung belasten bei der Arbeit viele Beschäftigte. Der hohe Stresspegel und lückenhafter Arbeitsschutz haben laut einer Umfrage Folgen für ihre Gesundheit.

Die Hotel- und Gaststättenbranche in Sachsen hat aktuell weniger Schwierigkeiten als vor ein paar Jahren, Auszubildende zu finden. Trotzdem will sie weiter Werbung für ihre Jobs machen.

Der Anbau neuer, robuster Rebsorten in Deutschland wächst weiter. Wie das Deutsche Weininstitut (DWI) auf Basis der Rebflächenstatistik von Destatis mitteilt, wurden die sogenannten PIWIs 2024 auf rund 3.500 Hektar angebaut.

Mit der Selbstcheck-App der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) können Gastronomen und Hoteliers jetzt analysieren, wie es um ihren Arbeitsschutz bestellt ist. Bearbeitung und Auswertung sind in rund 30 Minuten erledigt.

Seit 1. Januar 2025 gilt die Kassenmeldepflicht. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet sein. Zudem wird die Verfahrensdokumentation bei Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschauen immer wichtiger. Der DEHOGA bietet jetzt Webinare für Gastronomen und Hoteliers an.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene hat einen „Leitfaden zur Kennzeichnung von Kochpökelwaren und deren Ersatzprodukten in der Gastronomie“ beraten. Nun wurde dieser Leitfaden auch an die betroffenen Fachverbände mit der Bitte um Weitergabe an die Betriebe verteilt.

Überstunden sind einer Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbunds zufolge für 44 Prozent der Beschäftigten an der Tagesordnung. 20 Prozent der Befragten arbeiten demnach durchschnittlich eine bis fünf Stunden länger pro Woche als vertraglich vereinbart.

Knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einem Betrieb, in dem ein Branchen- oder Firmentarifvertrag gilt. Die höchsten Quoten gibt es im Öffentlichen Dienst, bei der Verteidigung und den Sozialversicherungen. Im Gastgewerbe sieht es deutlich anders aus.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Januar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat 0,3 Prozent an realem Umsatz eingebüßt. Im Vergleich zum Vormonat stiegen die Umsätze dagegen.

Ein Aufhebungsvertrag bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Chance, sich einvernehmlich voneinander zu trennen. Doch er birgt auch Risiken. Worauf Beschäftigte achten sollten.