Kein Geld für Minijobber bei Corona-Schließung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Geschäftsschließungen per Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie gehören nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko für Unternehmer. Diese würden damit auch nicht das Risiko für den Arbeitsausfall von Minijobbern tragen und seien nicht verpflichtet, ihnen in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Es handelte sich um den ersten Corona-Streitfall, der beim Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde.

Es sei Sache des Staates, für einen Ausgleich der finanziellen Nachteile durch den hoheitlichen Eingriff zur Bekämpfung der Pandemie zu sorgen, erklärten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Das sei zum Teil mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld erfolgt. Das treffe auf die Klägerin aus Niedersachsen als geringfügig Beschäftigte aber nicht zu - insofern gebe es «Lücken in dem sozialversicherungspflichtigen Regelungssystem».

Bei der Klage ging es um den Anspruch einer als Verkäuferin eingesetzten Minijobberin aus Bremen auf Bezahlung während einer von den Behörden angeordneten Filialschließung im April 2020. Sie argumentierte, die Schließung des Geschäfts für Nähmaschinen und Zubehör während der Pandemie gehöre zum Betriebsrisiko, das der Arbeitgeber tragen müsse, und verlangte ihr Entgelt. Die Vorinstanzen in Niedersachsen hatten ihrer Klage stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht hob deren Entscheidung auf. Der Nähmaschinenhändler muss das strittige Entgelt von 432 Euro für einen Monat damit nicht zahlen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.

Arbeitgeber zahlen bei Krankheit bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was, wenn man danach wegen eines anderen Grundes krankgeschrieben wird? Bekommen Arbeitnehmer dann erneut sechs Wochen volles Gehalt?

Die Menschen in Europa trinken nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch immer viel zu viel Alkohol. In EU-Ländern habees seit mehr als einem Jahrzehnt keine wesentlichen Veränderungen beim Alkoholkonsum gegeben.

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.

Jeden Tag besuchen zahlreiche Touristen Hamburg und übernachten auch an der Elbe. Das Statistikamt erhebt dazu Zahlen. Und die haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert.