Kein Recht auf mehr Urlaubstage wegen Corona-Quarantäne

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, entschied der Europäische Gerichtshof (PDF) am Donnerstag in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Ein Beschäftigter einer Sparkasse in Rheinland-Pfalz wollte im Dezember 2020 Urlaub nehmen. Einen Tag vor Antritt musste er jedoch in Quarantäne, weil er am Arbeitsplatz Kontakt mit einer corona-positiven Person hatte. Er fordert eine Gutschrift seiner Urlaubstage, das lehnte die Sparkasse aber ab.

Das bestätigte der EuGH nun. Zweck des Urlaubs sei es, sich von der Arbeit zu erholen. Dem steht eine Quarantäne - anders als eine Krankheit - nicht grundsätzlich entgegen. Daher sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Nachteile auszugleichen, die sich aus einem unvorhersehbaren Ereignis wie der Quarantäne ergeben könnten.

Die EU-Länder können aber auch Vorgaben machen, die arbeitnehmerfreundlicher sind. In Deutschland sieht eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022 vor, dass behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Für frühere Zeiten, also den Großteil der Corona-Zeit, gilt das aber bislang nicht rückwirkend. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Man gibt in der Ausbildung sein Bestes, doch Feedback bleibt aus. Kein Lob, keine Kritik – das erschwert das Lernen. Wie Auszubildende mit fehlendem oder unprofessionellem Feedback umgehen können.

Das Leben in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren rasant verteuert. Viele Arbeitgeber federten das mit staatlicher Unterstützung etwas ab. Aber nicht alle Beschäftigten kamen in den Genuss.

Vor zwei Jahren wurden tausende Mahnschreiben an Unternehmen verschickt, die Google-Schriften auf ihren Websites nutzten. Nun gab es im Rechtsstreit um die Abmahnschreiben eine bedeutende Entwicklung zugunsten der Betroffenen.

Der DEHOGA Bundesverband weist auf im Umlauf befindliche, möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hin. Dabei geht es vor allem um Plattformen die „AU ohne Arztgespräch“ anbieten.

Die positive Entwicklung auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt setzt sich fort und erreicht eine wichtige Marke: Laut Bundesagentur für Arbeit gab es in Hotellerie und Gastronomie erstmals wieder mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als im Vorkrisenjahr 2019. Das teilt der DEHOGA Bundesverband mit.

Beschäftigte in Deutschland haben laut einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse 2023 so viele Arzneimittel verschrieben bekommen wie noch nie. Ganz vorn lagen dabei Herz-Kreislauf-Medikamente.

Da Cannabis in Deutschland mittlerweile legal ist und erwachsene Personen bis zu drei Pflanzen anbauen können, spielen immer mehr Bürger mit dem Gedanken, ihr Marihuana für den Eigenbedarf selbst anzubauen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, aber es gibt einiges zu berücksichtigen.

Kürzlich sind im Rahmen des „Sommer der Berufsausbildung“ so genannte 360°-Panoramen freigeschaltet worden, mit denen Jugendliche auf eine authentische Erkundungstour durch Berufsfelder gehen können.

Von Tastatur-Tracking bis Spionagesoftware: Technisch gesehen könnte jeder Schritt von Mitarbeitenden überwacht werden. Aber wie weit dürfen Arbeitgeber tatsächlich gehen, wenn es um Kontrolle geht?

Ohne Flurfunk und Fachgespräche: In manchen Unternehmen bilden Beschäftigte nur mit sich selbst ein Team. Das birgt Herausforderungen - gerade in Zeiten hybrider Arbeit. Wie man ihnen begegnet.