Kind muss in Quarantäne: Dürfen Eltern zu Hause bleiben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Schule hat in allen Bundesländern wieder begonnen, Kindergärten und Kitas sind wieder offen. Gibt es dort einen Corona-Verdacht oder einen bestätigten Corona-Fall, so muss meist die ganze Einrichtung oder zumindest eine ganze Klasse oder Gruppe übergangsweise in Quarantäne. Dürfen berufstätige Eltern in diesem Fall zur Betreuung des Nachwuchses einfach zu Hause bleiben?

«Wenn ein Kind in Quarantäne kommt, handelt es sich nicht um einen Krankheitsfall», stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh, klar.

In einem solchen Fall greift laut Schipp aber der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der besagt, dass Arbeitnehmer, die aus einem Grund, für den sie selbst nichts können, vorübergehend nicht zur Arbeit kommen können, trotzdem weiterhin Lohn bekommen. Insbesondere bei kleinen Kindern sei davon auszugehen, dass dann eine Betreuung notwendig ist, sagt der Fachanwalt.

Konkret bedeutet das: Schließt der Kindergarten kurzfristig wegen eines Coronafalls, müssen Arbeitgeber den Eltern, die dann ihr Kind betreuen müssen, weiter Lohn zahlen. «Die entscheidende Frage ist aber: wie lange?», so Schipp. Wenn das Kind nicht selbst krank ist, könne diese Norm nicht endlos lange gelten. Auch von einem gängigen Zeitraum von 14 Tagen Quarantäne könne man eher nicht ausgehen.

Eine pauschale Zeitangabe gäbe es aber nicht, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, so Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?