Kinderkrankengeld meist Sache der Mütter

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Aller Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und Frau zum Trotz kümmern sich seit Jahren rund dreimal so häufig Frauen wie Männer um erkrankte Kinder daheim. Das geht aus Daten der Krankenkasse Barmer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 rund 293 000 entsprechende Anträge von Frauen und rund 104 000 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. Der Trend ist seit Jahren ungebrochen - das zeigen frühere Zahlen der mit rund neun Millionen Versicherten zweitgrößten deutschen Krankenkasse.

So beantragten 2020 rund 183.000 Frauen und 58.000 Männer bei der Barmer Kinderkrankengeld, im Jahr davor waren es 250.000 und 80.000. Die Zahlen für 2018: 258.000 Frauen und 80.000 Männer. Und für 2017: 241.000 Frauen und 71.000 Männer.

«Frauen bleiben häufiger zu Hause»

Barmer-Vorstandschef Christoph Straub sagte, die Erhebung zeige, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung trügen. «Sie bleiben häufiger zu Hause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen.» 

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern zeigt sich auch bei den Zahltagen. So registrierte die Barmer im Jahr 2021 etwa 1,33 Millionen Zahltage, 975.000 von Frauen und 355.000 von Männern. Im Jahr 2022 waren es etwa 1,22 Millionen Zahltage. 920.000 entfielen auf Frauen und 302.000 auf Männer. Im Jahr 2023 wurden bis Ende Dezember etwa 879.000 Zahltage erfasst, 654.000 von Frauen und 224.000 von Männern.

Wie viele Tage man nehmen kann

Eltern haben seit 1. Januar einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung seither für 15 statt für zuvor zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer Krankenkasse beantragen - auch Eltern im Homeoffice. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Für einzelne Tage kann das Kinderkrankengeld flexibel genommen werden - zum Beispiel an zwei von fünf Tagen in einer Woche. 

Können Kinderkrankentage übertragen werden?

Was tun, wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat und dem anderen Elternteil noch Kinderkrankentage zustehen? Dann besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung noch übriger Kinderkrankentage. Jedoch können Kinderkrankentage im Einverständnis mit dem Arbeitgeber des Elternteils, das die Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, übertragen werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr Unternehmen als noch im April wollen nach Angaben des Ifo-Instituts ihre Preise anheben. Die Münchner Ökonomen rechnen aber dennoch mit einer sinkenden Inflation in Deutschland. Nach der Höhe der geplanten Preisänderungen wurde nicht gefragt.

Jahrzehntelang hatte Milch in Deutschland einen guten Ruf. Im Vergleich zu den 1990er-Jahren ist der Verbrauch bei Kuhmilch aber deutlich gesunken. Forschende sehen in dieser Entwicklung einen Trend.

Weil die Probezeit häufig für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses gilt, wird sie oft mit der Wartezeit gleichgesetzt. Es gibt aber entscheidende Unterschiede.

Wer sein Gehalt verhandeln will, sollte bereits bei der Terminvereinbarung strategisch vorgehen. Schon eine kleine Anpassung in der Wortwahl kann den Ausgang des Gesprächs positiv beeinflussen.

Der private Konsum in Deutschland zieht an. Bereits im vierten Monat in Folge wird die Verbraucherstimmung besser. Im langjährigen Vergleich befindet sie sich aber noch immer auf einer sehr schwachen Position.

Die Reallöhne lagen im 1. Quartal 2024 um 3,8 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Das war der vierte Anstieg in Folge und das stärkste Reallohnwachstum im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe 2008.

Arbeitnehmer haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, wenn sie ihn in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Bald gibt es immer mehr Rentnerinnen und Rentner - und weniger Einzahler. Trotzdem sollen die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen Schritt halten. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen.

Die Stimmung in der Tourismusbranche ist nach einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen weiter getrübt. Die Gastronomie zeigte sich besonders pessimistisch.

Auch für das 1. Quartal 2024 hat der DEHOGA die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie in seinem aktuellen Zahlenspiegel zusammengestellt. Interessierte finden darin zahlreiche Informationen rund um Umsatz- und Beschäftigtenzahlen, Ausbildung, Gewerbean- und -abmeldungen und vieles mehr.