Können Arbeitgeber Arbeitnehmern komplett neue Aufgaben zuteilen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der neue Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind im Laufe der Karriere dabei meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

«Im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen hat der Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungs- oder auch Direktionsrecht», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass er innerhalb des Rahmens, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist, Aufgaben verteilen kann.

Neue Aufgaben im Job - diesen Spielraum haben Arbeitgeber

Es gibt jedoch viele Arbeitsverträge, die aUS-Dollarrücklich erlauben, dass der Arbeitgeber auch andere Tätigkeiten zuweisen darf. Wichtig aber: «Auch in diesen Fällen gilt das Weisungsrecht nicht grenzenlos», so Bredereck. 

Wer etwa als Bäcker eingestellt wurde, muss nicht plötzlich als Nachtwächter arbeiten – der Arbeitgeber darf dem Fachanwalt zufolge keine Aufgaben zuweisen, die völlig außerhalb des ursprünglichen Berufsbildes liegen. Dennoch gibt es Spielraum: So kann es etwa vorkommen, dass ein Rechtsanwalt, der bislang überwiegend im Arbeitsrecht tätig war, auch Fälle im Mietrecht übernehmen muss, wenn der Arbeitgeber dies verlangt.

Es kommt also oft auf den Einzelfall an. Bredereck empfiehlt jedoch, nicht sofort die Erledigung einer neuen Aufgabe zu verweigern, sondern die Arbeit zunächst «unter Vorbehalt» auszuführen und sich parallel rechtlichen Rat einzuholen. So kann geklärt werden, ob die Zuweisung der neuen Aufgaben zulässig ist oder nicht.

Was eine Änderungskündigung möglich macht 

Wenn eine neue Aufgabe tatsächlich nicht durch den Arbeitsvertrag abgedeckt ist, hat der Arbeitgeber nur eine Möglichkeit: Er muss eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Das ist laut Bredereck ein komplexes Verfahren. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen.

Ein wichtiger Hinweis: Führen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer eine neue Aufgabe über längere Zeit widerspruchslos aus, könnte das als Änderung des Arbeitsvertrags angesehen werden, so Bredereck. Das bedeutet, dass die neue Aufgabe in Zukunft fester Bestandteil des Arbeitsverhältnisses werden kann. Wer mit einer neuen Aufgabe also nicht einverstanden ist, sollte entsprechend zeitnah handeln und sich rechtlich beraten lassen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sind gezahlte Zuschüsse im Rahmen der Corona-Soforthilfen beitragspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Soforthilfen später zurückgezahlt werden müssen, weil die Voraussetzungen für die Zahlung der Sofort-Hilfen nicht gegeben waren.

Auch im September haben in Deutschland deutlich mehr Unternehmer den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der angemeldeten Verfahren um 13,7 Prozent im Vergleich zum September 2023.

Hotels und Gastronomie suchen in vielen Städten nach Mitarbeitern. Einer neuen Studie zufolge fehlen dennoch deutlich weniger Fachkräfte als vor einem Jahr. Grund ist die schwierige wirtschaftliche Situation und die Tatsache, dass sich die Branche nicht vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt habe.

Die Corona-Pandemie bescherte Hotel, Restaurants und Cafés schwierige Zeiten. Anschließend wurde es nicht besser. Die Branche kämpft mit Personalproblemen, sparsamen Gästen und gestiegenen Preisen.

Verstirbt der Chef plötzlich, ist das ein großer Schock. Gleichzeitig können sich für Mitarbeitende existenzielle Fragen stellen: Ist jetzt auch der Job und damit das Einkommen weg?

Der Krankenstand bei Beschäftigten bewegt sich im laufenden Jahr auf Rekordniveau. An einer missbräuchlichen Ausnutzung der telefonischen Krankmeldungen liegt das aber nicht, ist sich die AOK sicher.

Eine Phase mit Teilzeitarbeit gehört bei vielen Beschäftigten zum Berufsleben dazu. Muss das eigentlich im Lebenslauf kenntlich gemacht werden, und sind solche Zeiten womöglich weniger angesehen?

Wer sich in seinem Job wohlfühlt und nicht nur fürs Geld arbeitet, würde auch als Rentner noch weitermachen. Auch das Alter spielt demnach eine Rolle.

Mitarbeitergespräch einfach aufnehmen, statt schriftlich zu dokumentieren? Egal, ob Chef oder Mitarbeiter - das ist klar geregelt. Ein Fachanwalt erklärt, was gilt und wer welche Rechte hat.

Auf Karriereportalen oder per Messenger: Gefälschte Stellenanzeigen sind nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Diese Betrugsmaschen sollten Sie kennen, um sich zu schützen.