Können Arbeitgeber Gespräche über Gehalt verbieten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit Kolleginnen und Kollegen über die Gehälter im Unternehmen zu sprechen, kann helfen einzuschätzen, ob man fair bezahlt wird. Kann der Arbeitgeber das verbieten?

«Das kommt darauf an, in welcher Position man im Unternehmen ist», erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Wer als Führungskraft oder im Bereich der Personalverwaltung tätig ist, sollte ihm zufolge «tunlichst vermeiden, solche Dinge zu thematisieren». Macht man es dennoch, drohten etwa eine Abmahnung oder sogar Kündigung wegen Verletzung des Datenschutzes. Auch Bußgelder seien denkbar.

Gespräche können nicht verboten werden

Versuchen Arbeitgeber für andere Arbeitnehmer entsprechende Einschränkungen in Arbeitsverträgen zu formulieren, seien diese aber regelmäßig unwirksam. «Der Arbeitgeber kann Gespräche über das Gehalt nicht rechtswirksam verbieten», so der Fachanwalt.

«Letztlich haben Arbeitnehmer oft gar keine andere Möglichkeit, Verstöße gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot oder gegen innerbetriebliche Lohnsysteme nachzuweisen, als eben das Gespräch mit Kollegen.» Selbst wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag steht, kann sich der Arbeitgeber also nicht auf sie berufen. Eine Abmahnung deswegen wäre unzulässig.

Wann gilt das Entgelttransparenzgesetz?

Gut zu wissen: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten auf deren Anfrage hin den Medianwert der Gehälter des anderen Geschlechts im gleichen oder einem gleichwertigen Job mitzuteilen. Das sieht das Entgelttransparenzgesetz vor. 

Allerdings gilt das nur, wenn mindestens sechs Arbeitnehmer des anderen Geschlechts eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausführen. Als gleichwertig gilt eine Tätigkeit dann, wenn sich die Beschäftigten bei Bedarf gegenseitig ersetzen können. Die Anfrage können Beschäftigte schriftlich oder per E-Mail stellen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wenn sich die Welt schneller verändert als wir darauf vorbereitet sind, setzt bei den meisten Menschen der Zukunftsschock ein. Wir reagieren, statt zu agieren oder wir schalten einfach ab, wenn zu viel Neues auf uns hereinstürzt. Was können wir tun gegen diesen Veränderungsstress? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 14.000 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Ein Vorurteil besagt, dass die Generation Z wenig Arbeitswillen zeigt. Eine Studie hat nun das Gegenteil festgestellt: Die 20- bis 24-Jährigen in Deutschland arbeiten so viel wie lange nicht mehr.

Durch die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags hatten viele Beschäftigte Ende 2024 automatisch einen Steuervorteil. Manche müssen sich ihn aber nachträglich sichern - so geht's.

Grau ist alle Theorie: Männer sollen und wollen sich mehr an der Betreuung von Kindern beteiligen. Aber der Weg dahin ist mühsam. Auch Unternehmen tragen Verantwortung. Väternetzwerke können helfen.

Mal kurz in der Büroküche oder draußen, während man mit Freunden unterwegs ist - auch das Gehalt wird zuweilen Gesprächsthema. Doch darf man das überhaupt?

In der Wirtschaftskrise steigt die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland erneut kräftig. Für Januar verzeichnet das Statistische Bundesamt 14,1 Prozent mehr angemeldete Insolvenzverfahren als im Vorjahreszeitraum.

Der Spruch «Nachtisch hat immer Platz» hat einen realen Hintergrund: Nervenzellen, die nach dem Essen ein Gefühl der Sattheit geben, sorgen auch für Lust auf Süßes. Dafür gibt es eine simple Erklärung.

Macht Homeoffice einsam? Eher nicht, wie eine Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse ergibt. Aber für manche Mitarbeiter im Homeoffice ist auch nicht alles gut.

Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 Prozent weniger verdient als Männer. Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006.