Können Mitarbeiter Beförderungen ablehnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich erfreulich: Der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte möchte einen befördern. Es winken mehr Gehalt, mehr Verantwortung, ein Schritt nach oben auf der Karriereleiter und neue Aufgaben. Doch was, wenn man seine derzeitige Position gerne mag - und gar keine andere haben will? Kann man eine Beförderung dann ablehnen?

«Ja, das geht selbstverständlich», sagt André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Zwar haben Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungs- oder Direktionsrecht. Dieses ist in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt und berechtigt sie dazu, einseitig Vorgaben zu machen, was, wo oder wann zu arbeiten ist. «Das gilt aber nur, sofern dazu nicht an anderer Stelle, insbesondere im Arbeitsvertrag, bereits etwas geregelt ist».

Und hier liegt der Knackpunkt: «Im Arbeitsvertrag ist ja die eigentliche Tätigkeit bereits festgelegt», so Niedostadek. Einem Beschäftigten einseitig höherwertige Aufgaben zuzuweisen, sei vom Weisungsrecht dann nicht gedeckt. «Dazu braucht es schon zwei, die mitspielen.»

Keine rechtlichen Nachteile

Wer also nicht befördert werden will, kann schlicht und einfach «Nein danke» sagen. Denn rechtlich gesehen sind mit der Ablehnung einer Beförderung keine Nachteile verbunden.

Niedostadek rät dennoch, es nicht bei einer solchen knappen Antwort bewenden zu lassen: «Immerhin hat man ja ein Angebot bekommen. Und der Arbeitgeber hatte sicherlich eine positive Rückmeldung erwartet. Da ist es doch nur fair, sich dazu auszutauschen.» Zumal ein Nein ja nicht in Stein gemeißelt sein müsse. «Vielleicht passt es ja zu einem anderen Zeitpunkt?»

Besser also: In Ruhe einen Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten vereinbaren und sich für das Angebot bedanken. «Bringen Sie gegebenenfalls auch zum Ausdruck, dass Sie sich darüber gefreut haben und die Beförderung zu schätzen wissen», empfiehlt Niedostadek.

Sinnvoll außerdem: Bieten Sie eine kurze Begründung für Ihr Nein. «Dieser Punkt kann etwas heikel sein», gibt der Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht zu bedenken. Schließlich müsse man sich selbst fragen, wie weit man sich dem Arbeitgeber gegenüber öffnen möchte - und eine passende Formulierung finden. Niedostadek rät, diese so zu wählen, dass man selbst nicht in einem schlechten Licht steht. «Das funktioniert am besten, wenn man die Begründung positiv und nicht negativ formuliert.»

Statt einem «Sorry, aber ich traue mir das einfach nicht zu», sagt man also vielleicht besser: «Gerade mit den aktuellen Aufgaben kann ich wirklich am besten etwas für das Unternehmen leisten», so Niedostadek. «Gehen Sie mit etwas Fingerspitzengefühl vor.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.