Können Mitarbeiter per E-Mail kündigen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer raus aus seinem Job möchte, muss beim Arbeitgeber eine Kündigung einreichen. Besonders dann, wenn es schnell gehen soll, steht möglicherweise die Frage im Raum: Geht das eigentlich auch per E-Mail?

Die kurze Antwort: Nein. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, verweist hier auf den Paragrafen 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. «Der besagt, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform», so Schipp. Die elektronische Form schließt das Gesetz explizit aus.

Kündigungen per E-Mail seien daher ebenso unwirksam wie Kündigungen, die per Fax versendet werden, so Schipp. Auch Kündigungen des Arbeitsverhältnisses per SMS oder via Messengerdienst sind nicht möglich. Das gilt für Kündigungen durch den Arbeitnehmer ebenso wie für Kündigungen durch die Arbeitgeberseite.

Außerdem wichtig: «Es muss das Originalschriftstück sein und dieses muss eigenhändig unterschrieben sein», so Schipp. «Ich kann also keine Unterschrift hineinkopieren.» Auch ein ausgedrucktes Kündigungsschreiben mit digitaler Unterschrift ist demnach ungültig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.