Krankmeldungen bleiben auf hohem Stand

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der Krankenkasse DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen (30,5 Prozent) war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben, wie die Kasse nach eigenen Versichertendaten mitteilte.

Das sei für ein Sommer-Quartal mit hohen Temperaturen und vielen Ferienwochen ungewöhnlich. Insgesamt lag der Krankenstand bei 5,0 Prozent. An jedem Tag des dritten Quartals waren also im Schnitt 50 von 1.000 Beschäftigten krankgeschrieben.

Neun Prozent mehr Krankschreibungen im Sommer

Nach DAK-Angaben gab es in diesem Sommer neun Prozent mehr Krankschreibungen als vor einem Jahr. Nur weil die durchschnittliche Krankheitsdauer kürzer gewesen sei, hätten DAK-versicherte Arbeitnehmer insgesamt nicht mehr Arbeitsausfall als im Rekordsommer 2023 gehabt.

Die meisten Ausfälle verursachten demnach Muskel-Skelett-Erkrankungen, gefolgt von psychischen Erkrankungen und Atemwegserkrankungen. Eingeflossen in die Auswertung sind die Krankschreibungen von mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten. Bei der DAK sind nach eigenen Angaben gut 5,5 Millionen Menschen versichert.

Kassenchef Andreas Storm forderte auch mit Blick auf die Wirtschaftsflaute und Belastungen für Unternehmen eine «seriöse und gründliche Debatte über die wirklichen Ursachen» für den anhaltend hohen Krankenstand. «Schnellschüsse wie die Forderung nach einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung oder eine Blaumacher-Debatte helfen den Betroffenen und den Betrieben nicht weiter», sagte er. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.

Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)​​​​​​​ rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund.

Macht bald die Künstliche Intelligenz meinen Job? Und werde ich im Homeoffice komplett abgehängt? Den schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt blicken viele mit Sorge entgegen, so eine Umfrage.

Das Jahr 2025 bietet, dank der Feiertage am Donnerstag und Freitag, viele Möglichkeiten für ein langes Wochenende. Mit einer geschickten Planung können Arbeitnehmer ihre freie Zeit maximieren - es sei denn, der Chef setzt andere Prioritäten.

Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer bei Reisen ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese mitzuführen. Jetzt hat das Ministerium für Arbeit und Soziales ein Merkblatt hierzu aktualisiert und sieht „keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen“.

Wer immer wieder zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber - mit potenziellen Folgen. Sie wird in der Regel in die Personalakte aufgenommen, kann die Chancen auf eine Beförderung beeinträchtigen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. 

Während sich viele mit dem Eintritt in den Ruhestand am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientieren, zeigt die aktuelle SumUp-Händlerumfrage, dass ein erheblicher Teil der Selbstständigen plant, auch über dieses Alter hinaus zu arbeiten.

Die Umsatzlage im Gastgewerbe blieb im gesamten ersten Halbjahr 2024 angespannt. Das zeigen die zeitverzögert veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts: Auch wenn die Umsätze nominal 10,7 Prozent über dem Vorcoronaniveau des ersten Halbjahrs 2019 lagen, blieb unter dem Strich ein reales Umsatzminus von 12,1 Prozent.

Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sind gezahlte Zuschüsse im Rahmen der Corona-Soforthilfen beitragspflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Soforthilfen später zurückgezahlt werden müssen, weil die Voraussetzungen für die Zahlung der Sofort-Hilfen nicht gegeben waren.