Mehrheit gegen Recht auf Homeoffice

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Recht auf Homeoffice stoßen in der deutschen Bevölkerung überwiegend auf Ablehnung. Eine Mehrheit von 56 Prozent würde einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie er aktuell diskutiert wird, nicht begrüßen. Dem stehen 40 Prozent gegenüber, die den Vorschlag willkommen heißen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Das Bundesarbeitsministerium plant, ein Recht auf Homeoffice einzuführen, wonach alle Erwerbstätigen, deren Tätigkeit von Zuhause aus ausgeübt werden kann, einen Anspruch darauf haben, ihren Arbeitsort an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Jahr frei zu wählen. An dieser Frage scheiden sich die Generationen: Während die Gruppe der 16- bis 29-Jährigen das Vorhaben mit 51 Prozent mehrheitlich begrüßt, überwiegt in den Altersgruppen ab 30 Jahren die Ablehnung mit 58 Prozent.


Anzeige

Covid-19: Corona-Schnelltest in Hotels und Restaurants

Gäste, Mitarbeiter, Hoteliers und Gastronomen wollen in der Corona-Krise mehr Sicherheit. Die neuen Covid-19-Schnelltests schaffen unmittelbar Klarheit, sind einfach in der Anwendung und inzwischen zu attraktiven Preisen frei erhältlich.

Mehr erfahren


„In der Krise haben Homeoffice und mobiles Arbeiten vielen Unternehmen und Beschäftigten sehr dabei geholfen, das Geschäft am Laufen zu halten und die zusätzlichen Herausforderungen sowohl im Berufs- wie im Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Trotz der weit überwiegend positiven Erfahrungen sieht eine Mehrheit der Bürger die Pläne für einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice kritisch“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Viele befürchten eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Arbeitnehmern: Für jeden zweiten Befragten (48 Prozent) spricht gegen ein Recht auf Homeoffice die Ungerechtigkeit gegenüber Kollegen, deren Tätigkeit nicht für Homeoffice geeignet ist. Unter den Gegnern des Rechts auf Homeoffice sagen dies sogar 63 Prozent. Vier von zehn (40 Prozent) befürchten weniger Austausch mit Kollegen, unter den Gegnern sind es 53 Prozent. Jeder Dritte (32 Prozent) meint, Kollegen im Homeoffice würden weniger arbeiten, bei den Gegnern des Rechtsanspruchs sagen das 45 Prozent. Und jeder Fünfte (20 Prozent) sieht einen unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, bei den Gegnern ist es jeder Dritte (32 Prozent). Jeder Sechste (17 Prozent) sorgt sich um die Datensicherheit, unter den Gegnern jeder Fünfte (20 Prozent).

„Homeoffice sollte nicht staatlich verordnet werden, sondern die Entscheidung darüber, wie gearbeitet wird, muss beim Arbeitgeber liegen. Moderne flexible Arbeitsformen sind kein Selbstzweck und müssen im Einklang mit der Unternehmenskultur stehen und zu den innerbetrieblichen Prozessen passen“, sagt Berg. Der Bitkom empfiehlt, dass der Staat Anreize für zeit- und ortsflexibles Arbeiten setzt, ohne diesen Bereich übermäßig zu regulieren.

„Wer regelmäßig zu Hause arbeitet und dabei hilft, Staus zu vermeiden und die Umwelt zu schonen, sollte dafür belohnt werden und steuerlich mit Berufspendlern gleichgestellt werden. Arbeitnehmer, die jetzt in der Krise aus beruflichen Gründen in ihre Heim-IT investieren, sollten zudem einen einmaligen Steuerbonus erhalten.“ Langfristig sollten Ausgaben für die ITK-Ausstattung eines häuslichen Arbeitsplatzes – unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht – pauschal als Werbungskosten geltend gemacht werden können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Pestizid, das seit Jahrzehnten verboten ist, und Verunreinigungen mit Schmieröl: All das hat in Rapsölen nichts verloren. Doch «Öko-Test» hat diese Mängel entdeckt.

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kann es vorkommen, dass man unter der Woche kifft und das Cannabis dann in der Arbeitszeit noch nachweisbar ist. Bekifft zur Arbeit zu erscheinen und dadurch die Aufgaben nicht erledigen zu können, geht natürlich nicht. Doch darf der Arbeitgeber einfach so Drogentests anordnen?

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 aus. Nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen immer noch 300.000 Schlussabrechnungen. Worauf Unternehmen achten müssen.

Jeden Tag besuchen zahlreiche Touristen Hamburg und übernachten auch an der Elbe. Das Statistikamt erhebt dazu Zahlen. Und die haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert.

Für die Urlaubsplanung informiert sich die Mehrheit der Deutschen im Netz: 64 Prozent derjenigen, die generell Urlaubsreisen machen, holen sich auf Online-Reise- und Vergleichsportalen Inspiration für ihre Reiseziele, 47 Prozent online direkt bei den Dienstleistern wie zum Beispiel Websites der Hotels, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften.

Hack ohne Tier gibt es inzwischen in vielen Variationen. Eine wichtige Entscheidung müssen Nutzer allerdings treffen: Soll es gekühltes oder granuliertes sein? Beides hat Vor- und Nachteile.

Probleme stören weltweit Computersysteme. Betroffen sind Fluggesellschaften, Medien- und Telekommunikationsunternehmen. In Deutschland mussten unter anderem die Flughäfen Berlin und Hamburg zu Ferienbeginn zeitweise den Betrieb einstellen.

Eltern können für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr Kind krank ist. Aller Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und Frau zum Trotz, zeigen langjährige Trends klar, wer in der Familie zuständig ist.

Eine Umfrage von Kassenanbieter Lightspeed in diversen Ländern zeigt, wie unterschiedlich das Verhalten beim Trinkgeld ist. Mehr als die Hälfte der Deutschen spricht sich gegen die Abschaffung des Trinkgelds aus. Deutsche sind die großzügigste Trinkgeldgeber in Europa. Sechs Prozent der Befragten geben Trinkgeld für Technik.