Milliardengeschäft: Generation Z unterwegs

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

280 Milliarden US-Dollar ist der Markt der sogenannten Generation Z wert. Zu dieser Generation zählen alle Reisenden, die jünger als 30 Jahre alt sind. Einblicke in ihre Reisevorlieben und ihr Buchungsverhalten liefert jetzt der Bericht New Horizons IV. Dafür befragte die World Youth Student und Educational (WYSE) Travel Confederation 57.000 Teilnehmer aus 188 Ländern. Die Umfrage findet alle fünf Jahre statt.

Die U-30-Reisenden stellten im vergangenen Jahr 27 Prozent aller internationalen Ankünfte. Ihre Reisen beginnen bereits in der digitalen Welt. Desktop und Smartphone sind die wichtigsten Tools für Reiseplanung und Online-Buchung. Bevor sie buchen, informieren die Reisefreudigen sich in sozialen Medien, auf Vergleichs- und Empfehlungswebsites über Ziele und Aktivitäten. Traditionelle Ressourcen wie Broschüren, Reiseführer, Tourismusbüros und Reisebüros verlieren rasant an Bedeutung.

Die Generation Z zeigt ein verändertes Reiseerleben. Einzigartig und individuell soll es sein. Deutlich mehr junge Menschen möchten während ihres Aufenthaltes „leben wie ein Einheimischer“. Ihr Geld geben sie aus für Kulinarisches (37 Prozent), Veranstaltungen (27 Prozent), Kunst (18 Prozent) und Extremsportarten (16 Prozent). Ganz unten auf der Liste landeten traditionelle Luxusgüter wie First- oder Business-Flug (4 Prozent), zusätzliche Beinfreiheit im Flugzeug (6 Prozent) oder eine Aufwertung der Unterkunft (10 Prozent). Auch das Interesse an Nachtclubs nahm deutlich ab.  

Zu den meistgenutzten Reise-Plattformen zählen Expedia (26 Prozent), STA Travel (15 Prozent), Skyscanner (12 Prozent) und StudentUniverse (11 Prozent). Geht es um Unterkünfte, führen Booking.com (41 Prozent), Hostelworld (32 Prozent), Airbnb (15 Prozent) und Expedia (3 Prozent). Für die Wahl und Buchung gezielter Touren und Aktivitäten nutzen 25 Prozent den Anbieter GetYourGuide, gefolgt von TourRadar (17 Prozent) und Viator (16 Prozent). 
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern.

«Verplant bitte zeitnah alle Urlaubstage für das Jahr 2025.» Mit einer solchen Aufforderung vom Arbeitgeber können nicht alle Beschäftigten gut leben. Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Die Beschäftigten in Deutschland haben im dritten Quartal 2024 so wenige Überstunden geleistet wie noch nie. Im Schnitt machte jeder und jede Beschäftigte demnach 3,3 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Dezember auf etwas mehr Nettogehalt freuen - und das ganz ohne Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld. Der Grund ist vielmehr eine rückwirkende Steuererleichterung.

Wenn wir in der aktuellen Wirtschaftslage eines ganz sicher nicht gebrauchen können, dann sind es Nachlässigkeiten des Managements im Arbeitsalltag. Denn wer inkonsequent führt, gefährdet den Erfolg des Unternehmens. Doch wie stellt man das ab? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Auch für das dritte Quartal 2024 hat der DEHOGA die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie in seinem Zahlenspiegel zusammengestellt. Hierin gibt es zahlreiche Informationen rund um Umsatz- und Beschäftigtenzahlen, Ausbildung, Gewerbean- und -abmeldungen und vieles mehr.

Die Weihnachtsmärkte sind geöffnet, und die Glühwein-Hersteller erwarten in den kommenden Wochen ein gutes Geschäft. Besonders weißer Glühwein wird immer beliebter.

Verbraucher essen mehr Gemüse und weniger rotes Fleisch, insbesondere Schweinefleisch, und Fleischerzeugnisse sowie alkoholische Getränke – diese Trends im Lebensmittelverbrauch hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) in ihrem 15. DGE-Ernährungsbericht veröffentlicht.

Ende  November 2024 wurde die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Welche Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Sachbezugswerte ab dem 1. Januar 2025 gelten, steht bei Tageskarte.

Die Weihnachtsmarkt-Zeit ist in vollem Gange. Da ist der Glühwein in der Mittagspause eine willkommene Abwechslung zum üblichen Lunch-Programm. Oder droht dann Ärger mit dem Arbeitgeber?