Mobiltelefon: Berufliche Nutzung bringt Steuervorteil

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nutzen Sie Ihr privates Mobiltelefon auch beruflich? Bei Beschäftigten, denen der Arbeitgeber kein Handy oder Smartphone zur Verfügung stellt, ist das oft der Fall - und sei es nur, weil das Bürotelefon ins Homeoffice umgeleitet wird. 

Was viele nicht wissen: Die Kosten für die Anschaffung des Geräts sowie die laufenden Handykosten können dann steuerlich geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Macht die berufliche Nutzung mehr als 90 Prozent aus, kann der gesamte Kaufpreis im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Bruttopreis nicht mehr als 952 Euro beträgt. «Liegt der Kaufpreis über 800 Euro netto, muss das Handy über die Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die gewöhnliche Nutzungsdauer für Mobiltelefone hat die Finanzverwaltung auf fünf Jahre festgelegt.

Ein Beispiel: Ein rein dienstlich genutztes Handy mit einem Bruttopreis von 1.200 Euro müsste so über fünf Jahre hinweg mit je 240 Euro abgeschrieben werden. Wer das Smartphone nicht am 1. Januar, sondern unterjährig erwirbt, kann auch nur die anteiligen Monate absetzen. Bei Anschaffung etwa am 1. Oktober verbleibt für dieses Jahr nur noch ein Steuervorteil von 60 Euro.

An diese Stelle der Steuererklärung gehören die Kosten

Bei einem geringeren dienstlichen Nutzungsanteil als 90 Prozent kann der Betrag ebenfalls nur anteilig angesetzt werden. Laut dem Bund der Steuerzahler ist es für Berufsgruppen mit einem hohen Kommunikationsanteil leichter, die berufliche Nutzung des Handys - zum Beispiel in Höhe von 50 Prozent - auch ohne Nachweis glaubhaft zu machen. Ansonsten sind Karbe-Geßler zufolge bis zu 20 Prozent der Ausgaben pauschal absetzbar. Dasselbe gilt für die laufenden Kosten, wie zum Beispiel den Telefonvertrag - allerdings nur bis zu einer Grenze von 20 Euro im Monat.

Um vom Steuervorteil profitieren zu können, müssen sämtliche Handykosten bei der Steuererklärung angegeben werden. Dazu müssen sie im Bereich «Aufwendungen für Arbeitsmittel» der Anlage N eingetragen werden. 

Zwar müssen bei der Steuererklärung keine Belege mehr beigefügt werden. Wer dem Finanzamt die Arbeit erleichtern und möglichen Nachfragen vorbeugen möchte, kann aber in der Kommentarfeldfunktion des Hauptvordrucks «Ergänzende Angaben zur Steuererklärung» Erläuterungen zu den Handykosten vornehmen.

<hr

size=0 width="100%" align=center>

 

Notizblock

 

Redaktionelle Hinweise

 

  • Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa Bildangebot:
  • Eine Frau telefoniert am Fenster

Internet

Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vinotheken, Online-Händler und Supermärkte führen Weine aus Südafrika, doch worauf sollte man beim Kauf achten? Ein Winzer und ein Sommelier vom Kap mit Tipps und Ideen für Food-Kombinationen.

Viele Arbeitnehmer haben es schon fest eingeplant. Wenn es dann auf dem Konto landet, freut man sich trotzdem: das Urlaubsgeld. Neben der Landwirtschaft ist das Urlaubsgeld jedoch im Hotel- und Gaststättengewerbe relativ niedrig.

Man gibt in der Ausbildung sein Bestes, doch Feedback bleibt aus. Kein Lob, keine Kritik – das erschwert das Lernen. Wie Auszubildende mit fehlendem oder unprofessionellem Feedback umgehen können.

Das Leben in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren rasant verteuert. Viele Arbeitgeber federten das mit staatlicher Unterstützung etwas ab. Aber nicht alle Beschäftigten kamen in den Genuss.

Vor zwei Jahren wurden tausende Mahnschreiben an Unternehmen verschickt, die Google-Schriften auf ihren Websites nutzten. Nun gab es im Rechtsstreit um die Abmahnschreiben eine bedeutende Entwicklung zugunsten der Betroffenen.

Der DEHOGA Bundesverband weist auf im Umlauf befindliche, möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hin. Dabei geht es vor allem um Plattformen die „AU ohne Arztgespräch“ anbieten.

Die positive Entwicklung auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt setzt sich fort und erreicht eine wichtige Marke: Laut Bundesagentur für Arbeit gab es in Hotellerie und Gastronomie erstmals wieder mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als im Vorkrisenjahr 2019. Das teilt der DEHOGA Bundesverband mit.

Beschäftigte in Deutschland haben laut einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse 2023 so viele Arzneimittel verschrieben bekommen wie noch nie. Ganz vorn lagen dabei Herz-Kreislauf-Medikamente.

Da Cannabis in Deutschland mittlerweile legal ist und erwachsene Personen bis zu drei Pflanzen anbauen können, spielen immer mehr Bürger mit dem Gedanken, ihr Marihuana für den Eigenbedarf selbst anzubauen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, aber es gibt einiges zu berücksichtigen.

Kürzlich sind im Rahmen des „Sommer der Berufsausbildung“ so genannte 360°-Panoramen freigeschaltet worden, mit denen Jugendliche auf eine authentische Erkundungstour durch Berufsfelder gehen können.