Müssen Mitarbeiter Bescheid sagen, wenn sie nichts zu tun haben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Klingt nach einem entspannten Arbeitsleben: Gibt es im Job nichts zu tun, müssen sich Beschäftigte auch nicht stressen. Aber wie sieht es rechtlich aus? Müssen Beschäftigte ihre Führungskraft in Kenntnis setzen, wenn sie über längere Zeit nichts zu tun haben?

Es sei Aufgabe der Führungskraft, Arbeit zu organisieren, einzuteilen und zuzuweisen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Streng genommen müssten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dementsprechend nur arbeitsbereit halten. 

«Dennoch würde ich es für angemessen halten, dass Arbeitnehmer auf Arbeitsmangel hinweisen», so die Arbeitsrechtsexpertin. Das sei insbesondere dann ratsam, wenn Beschäftige sehr selbstständig arbeiten und etwa ihre Arbeitszeit frei einteilen können.

Beschäftigte tun sich damit auch selbst einen Gefallen: Langfristige Unterforderung im Beruf kann negative Folgen für die Gesundheit haben, die von Müdigkeit und Lustlosigkeit bis hin zu Schlafstörungen reichen. Erst recht, wenn Beschäftigte versuchen, nach außen hin ausgelastet zu wirken.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.

Sie haben Ihren Urlaub geplant, doch dann trifft eine unerwartete Urlaubssperre durch den Chef ein? Aus welchen Gründen kann das möglich sein und wie lang darf eine Urlaubssperre andauern?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Ausbildungsplatz sucht Azubi - so kann man die Lage vieler Betriebe inzwischen beschreiben. Die Industrie- und Handelskammer schlägt Alarm - und die Firmen müssen kreativ werden.