Muss es am Arbeitsplatz Tageslicht geben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Fensterlose Arbeitsplätze mag niemand: Den ganzen Tag ohne Tageslicht zu verbringen, ist nicht gesund und kann die Arbeitsmotivation mindern. Ist es zulässig, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz so von der Außenwelt abgekapselt werden?

«Eine Sichtverbindung nach außen ermöglicht Arbeitnehmern den visuellen Kontakt zu ihrer Umwelt», sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Daher schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor, dass Arbeitgeber nur Arbeitsräume mit einer Sichtverbindung nach außen anbieten dürfen.

Fensterlose Arbeitsplätze -  im Ausnahmefall möglich

Es gibt bestimmte Ausnahmefälle, in denen die Arbeitsstättenverordnung erlaubt, dass Arbeitnehmer in Räumen ohne Fenster arbeiten dürfen. Zum Beispiel, wenn es um Räume geht, in denen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur kurzzeitig aufhalten. Dazu gehören etwa Kellerräume, Archive oder Maschinenräume. Des Weiteren können fensterlose Räume laut Bredereck temporär als Arbeitsplatz genutzt werden, etwa wenn in der Zwischenzeit das Büro gestrichen wird.

Ausnahmen gelten auch für unterirdische Arbeitsplätze wie Tiefgaragen, kulturelle Einrichtungen und Verkaufsräume oder Räume in Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren. Fachanwalt Alexander Bredereck: «Diese Ausnahme ist nur deswegen da, weil es sich bautechnisch nicht anders machen lässt. Die Gefährdungslage ist daher entsprechend hoch.»

Längere Pausen mit Tageslicht zum Ausgleich

Darauf müssen Arbeitgeber Rücksicht nehmen, indem er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung über Ausgleichsmaßnahmen nachdenkt. Dazu können laut Bredereck längere Pausenzeiten gehören oder die Bereitstellung angenehmer Pausenräume mit großzügigen Fenstern über der Erdoberfläche oder auch Schulungen zur mentalen Gesundheit. 

Zudem müssen Arbeitgeber die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigen und sie über besondere Gefahren umgehend informieren, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Urlaubsgeld vom Arbeitgeber versüßt die Reisezeit. Die Sonderzahlung landet meist im Juni oder Juli auf dem Konto. Aber wer hat eigentlich Anspruch auf die Sonderzahlung? Hier sind die Fakten.

Ein heißer Tag bei der Arbeit: Damit muss man im Sommer rechnen. Eine Hitzewelle aber kann Beschäftigten ganz schön zu schaffen machen. Was gilt dann rechtlich?

Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Covid-19-Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, hängt auch von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten ab.

Einst verlangten die in der Wildnis lauernden Tiere dem Urmenschen hohe Wachsamkeit und Flexibilität ab - ohne diese wurde er nicht alt. Heute sind diese Schlüsseldisziplinen erneut lebenswichtig für unsere Gesellschaft – vor allem aber im Job. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Weltweit geht der Alkoholkonsum etwas zurück - ist aber laut WHO noch viel zu hoch. Eine Studie zeigt unterdessen, in welchen Ländern welcher Alkohol am liebsten getrunken wird - etwa in Deutschland.

Nutzen Sie Chatbots im Beruf? Wer KI-Tools ohne Absprache einsetzt, muss im schlimmsten Fall mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen. Worauf es bei einem sicheren Einsatz generativer KI ankommt.

Deutschland diskutiert die Vier-Tage-Woche, Griechenland geht einen anderen Weg: Wegen des Fachkräftemangels können Festangestellte dort künftig für ordentlich mehr Geld einen Tag zusätzlich arbeiten.

Immer mehr deutsche Firmen geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Die Zahl der Firmenpleiten ist im Vergleich zum Vorjahr fast um ein Drittel gestiegen. Besserung ist nicht in Sicht. Besonders betroffen ist die Dienstleistungsbranche.

Alleinerziehende und Alleinlebende in Nordrhein-Westfalen müssen überdurchschnittlich oft auf Urlaub verzichten. Deutlich seltener trifft es Haushalte mit zwei Erwachsenen ohne Kind.

Arbeitszeugnisse sind wichtig für Bewerbungen, sowohl bei neuen Unternehmen als auch intern etwa für eine neue Stelle. Aber was tun, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert? Ist das erlaubt?