Muss ich an den Feiertagen für die Arbeit erreichbar sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Geschenke sind ausgepackt, das Weihnachtsessen duftet – und plötzlich klingelt das Telefon. Der Chef meldet sich und will, dass man noch etwas erledigt oder ins Büro kommt. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?

Die Antwort ist Nein. «Es sei denn, ich habe eine vertragliche oder eine sonstige Verpflichtung, erreichbar zu sein», schränkt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht ein. Denn an Feiertagen gilt grundsätzlich, dass Arbeitnehmer nicht für die Arbeit erreichbar sein müssen. Das betrifft auch andere Ruhezeiten wie den Urlaub, Krankheitstage oder nach Feierabend. Die Zeit gehört zur persönlichen Freizeit und muss respektiert werden.

In folgenden Fällen kann eine Erreichbarkeit dennoch erforderlich sein:

  • Vertragliche Vereinbarung: Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass Erreichbarkeit an Feiertagen vereinbart ist.
  • Betriebsvereinbarung: Eine Regelung innerhalb des Unternehmens schreibt Erreichbarkeit vor.
  • Berufliche Besonderheiten: Bei speziellen Berufen wie Feuerwehr, IT-Bereitschaftsdienst oder in leitenden Funktionen kann Erreichbarkeit auch an Feiertagen notwendig sein.

Ohne solche Vereinbarungen oder Regelungen gilt laut Görzel: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf Freizeit und müssen nicht erreichbar sein. Arbeitgeber dürfen nicht verlangen, dass Sie Ihre Erholung für berufliche Zwecke unterbrechen.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Muss man sich mit Schnupfen und Husten ins Büro schleppen? Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Wie Sie einen guten Umgang finden - auch im Kollegenkreis.

Durch erhöhte Anforderungen müssen Angestellte 22 Prozent ihrer Arbeitszeit für bürokratische Tätigkeiten aufwenden. Dies geht aus einer Umfrage des ifo Instituts unter Führungskräften in Deutschland hervor.

Die Fluggesellschaften dürften nach einer Prognose ihres Dachverbands in diesem Jahr im Durchschnitt nur rund 6 Euro pro Passagier Nettogewinn machen. Passagiere müssten sich bei weiter wachsenden Kosten auf höhere Ticketpreise einstellen.

Der neue Bierkulturbericht der Brau Union Österreich beleuchtet die aktuelle Lage im Konsum- und Kaufverhalten der Menschen in Österreich: Alkoholfreies Bier, Bio-Bier und innovative Mehrweg-Gebinde liegen demnach voll im Trend.

Ob Reinigungshilfe oder Servicekraft im Restaurant: Viele solcher Arbeitskräfte machen das nur auf Minijob-Basis - und die meisten von ihnen sind Frauen.

Im laufenden Jahr sind die Gehälter vieler Tarifbeschäftigter kräftig gestiegen. Doch die Teuerung aus den vergangenen Jahren ist nur zum Teil wettgemacht.

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern.

«Verplant bitte zeitnah alle Urlaubstage für das Jahr 2025.» Mit einer solchen Aufforderung vom Arbeitgeber können nicht alle Beschäftigten gut leben. Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Die Beschäftigten in Deutschland haben im dritten Quartal 2024 so wenige Überstunden geleistet wie noch nie. Im Schnitt machte jeder und jede Beschäftigte demnach 3,3 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Dezember auf etwas mehr Nettogehalt freuen - und das ganz ohne Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld. Der Grund ist vielmehr eine rückwirkende Steuererleichterung.