Muss ich an den Feiertagen für die Arbeit erreichbar sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Geschenke sind ausgepackt, das Weihnachtsessen duftet – und plötzlich klingelt das Telefon. Der Chef meldet sich und will, dass man noch etwas erledigt oder ins Büro kommt. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?

Die Antwort ist Nein. «Es sei denn, ich habe eine vertragliche oder eine sonstige Verpflichtung, erreichbar zu sein», schränkt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht ein. Denn an Feiertagen gilt grundsätzlich, dass Arbeitnehmer nicht für die Arbeit erreichbar sein müssen. Das betrifft auch andere Ruhezeiten wie den Urlaub, Krankheitstage oder nach Feierabend. Die Zeit gehört zur persönlichen Freizeit und muss respektiert werden.

In folgenden Fällen kann eine Erreichbarkeit dennoch erforderlich sein:

  • Vertragliche Vereinbarung: Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass Erreichbarkeit an Feiertagen vereinbart ist.
  • Betriebsvereinbarung: Eine Regelung innerhalb des Unternehmens schreibt Erreichbarkeit vor.
  • Berufliche Besonderheiten: Bei speziellen Berufen wie Feuerwehr, IT-Bereitschaftsdienst oder in leitenden Funktionen kann Erreichbarkeit auch an Feiertagen notwendig sein.

Ohne solche Vereinbarungen oder Regelungen gilt laut Görzel: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf Freizeit und müssen nicht erreichbar sein. Arbeitgeber dürfen nicht verlangen, dass Sie Ihre Erholung für berufliche Zwecke unterbrechen.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren? Was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? TREUGAST und ETL ADHOGA gehen der Frage in ihrem geplanten Betriebsvergleich 2024 nach. Gastgeber, die sich beteiligen, erhalten ein kostenfreies Exemplar.

Wer an bayerisches Essen denkt, hat schnell Bilder von Haxn, Würsten und Braten im Kopf. Eine Studie zeigt nun allerdings, dass sich nicht nur auf den Tellern im Freistaat viel verändert hat.

Krankheitsausfälle im Job sind nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit auch im Sommer auf einem hohen Stand geblieben. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen war demnach im Zeitraum von Juli bis einschließlich September mindestens einmal krankgeschrieben.

Ein Arbeitsvertrag für ein Jahr: Für viele ein guter Einstieg in den Beruf. Auf lange Sicht aber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis für Unsicherheit und Stress sorgen. Was ist erlaubt?

Schwimmbecken voller Wein, Exportschlager Liebfrauenmilch, Glykol-Skandal und Riesling-Boom: Das Deutsche Weininstitut blickt auf 75 bewegte Jahre - und sieht neue Herausforderungen.

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.