Wer auf Jobsuche ist, bekommt am Ende manchmal sogar mehrere Stellen auf einmal angeboten. Doch was, wenn Stelle zwei doch besser klingt als Stelle eins, deren Vertrag man aber schon unterschrieben hat? Müssen Arbeitnehmer mit einer Vertragsstrafe rechnen, wenn sie in solchen Fällen ein vereinbartes Arbeitsverhältnis nicht antreten?
«Ausdrücklich nur, wenn eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag explizit und für diesen Fall vereinbart wurde», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Die maximale Höhe der Vertragsstrafe betrage ein Bruttomonatsgehalt.