Nicht immer witzig – Schlechte Aprilscherze am Arbeitsplatz können den Job kosten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Scherzkekse haben sich den 1. April rot im Kalender markiert - in diesem Jahr fällt er auf einen Freitag. Doch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich genau überlegen, mit wem und vor allem über wen sie Witze machen.

«Es gibt kein Recht darauf, Aprilscherze machen zu dürfen, oder eine rechtliche Ausnahmeregel für den 1. April», sagt Tjark Menssen, Leiter der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Sätze wie «Ich wurde befördert!», «Der Chef liebt die Praktikantin!» oder «Das Unternehmen ist pleite!» können zwar eine starke Reaktion auslösen. Doch nicht immer haben sie als Aprilscherz die gewünschte Wirkung.

Schlechte Aprilscherze sind riskant

«Spaß am Arbeitsplatz ist notwendig, um das Sozialgefüge in der Belegschaft zu stärken», so Menssen. Doch: «Man sollte einen Scherz nur mit jemandem machen, mit dem man sich auch ansonsten gut versteht.» Außerdem sollte man sich sicher sein, dass derjenige Spaß versteht.

Ansonsten kann die Aktion nach hinten losgehen. Im schlimmsten Fall kann ein schlechter Scherz sogar den Job kosten. Ein Beispiel: «Wenn es sich jemand so sehr mit Arbeitskollegen und -kolleginnen verscherzt, dass niemand mehr mit ihm zusammenarbeiten will, kann dies ein Kündigungsgrund sein», sagt Menssen.

Achtung, Schadenersatz: Grenzen kennen und beachten

«Vermeiden sollten Arbeitnehmer Scherze, die Beleidigungen enthalten oder Dritten schaden», warnt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auch Witze mit diskriminierendem Charakter sollte man unbedingt bleiben lassen. «Der Betroffene hat dann gegenüber dem Arbeitgeber unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld», sagt Bredereck und bezieht sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Tjark Menssen rät zudem dringend davon ab, eine Kündigung als Scherz auszusprechen. «Gleiches gilt für weitere Scherze mit Kostenfolgen für den Arbeitgeber.» Zum Beispiel die Ankündigung: «Ab 14 Uhr ist arbeitsfrei.» Entstehen Arbeitgebern bei solcherlei Scherzen Kosten, können sie gegenüber dem Verursacher Schadenersatzansprüche geltend machen.

Missverständnisse mit Kunden lassen sich schwer einfangen

Arbeitnehmende sollten es zudem unterlassen, sich als eine andere Person auszugeben - etwa Kunden gegenüber als Chef oder Chefin. Das geht in Richtung Identitätsklau und kann ebenfalls zu einer Abmahnung oder fristlosen Kündigung führen.

Witze gegenüber Personen außerhalb des Unternehmens seien generell unangebracht, sagt Alexander Bredereck. Missverständnisse mit Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten ließen sich meist schwieriger wieder einfangen - und ein externer Schaden sei für Unternehmen oft schlimmer.

Scherze gegenüber Untergebenen sollten ebenfalls tabu sein. Wer etwa auf Kosten des Praktikanten Witze macht, wirkt unsympathisch, sagt Bredereck. Genauso können Scherze über Vorgesetzte zu Verstimmung führen. Manchmal hätten spätere Probleme da ihren Ursprung, so der Fachanwalt. Und wer will schon vom Vorgesetzten als Spaßvogel abgespeichert werden?

Rechtslage und Risiko richtig einschätzen

Als Experte für Kündigungsrecht landen bei Alexander Bredereck tatsächlich jedes Jahr mehrere Fälle von Aprilscherzen und Witzen auf dem Schreibtisch, die schiefgegangen sind und in der Folge zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung geführt haben.

«Zum Teil liegt es daran, dass der Scherz tatsächlich Schaden bei jemandem angerichtet hat, weil er sich aufgrund von falschen Informationen anders verhalten hat», sagt er. «Doch zum Teil verstehen Vorgesetzte Scherze auch absichtlich falsch, weil sie schon jemanden auf dem Kicker hatten, und den Witz als Anlass für eine Kündigung nutzen wollen.»

In jedem Fall machen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angreifbar, wenn sie Witze reißen oder anderen Streiche spielen. «Wer also an seinem Job hängt, sollte vorsichtig sein», rät Bredereck.

Bei Ärger schnell reagieren

Wer merkt, dass der eigene Witz schlecht ankam, missverstanden wurde oder jemanden verletzt hat, sollte sich laut Bredereck sofort entschuldigen - und zwar bei allen beteiligten Personen. Ist die Führungskraft bei der Entschuldigung nicht anwesend, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sie proaktiv aufsuchen.

Eine Entschuldigung kann sich positiv auf eine mögliche Entscheidung vor dem Arbeitsgericht auswirken, etwa wenn eine Kündigung verhandelt wird. Es gebe Fälle, bei denen ein Urteil abgemildert wurde, weil sich eine Person sofort für ihr Verhalten entschuldigt hat. Das müsse aber schnell passieren, bevor ein Vorgesetzter seine Kündigungsabsichten formuliert hat, sagt der Arbeitsrechtsexperte.

Die Wogen in einem Nachgespräch glätten

«Je größer die Irritation, umso wichtiger ist es, mit dem Betroffenen persönlich über den Vorfall zu sprechen», rät Karriereberater Christoph Burger aus Stuttgart. Man sollte aber mit dem Reflexionsgespräch warten, bis der erste Ärger verflogen ist.

Mit etwas Abstand und genügend Zeit kann man dem Betroffenen - und gegebenenfalls auch der Führungskraft - seine Absichten dann nochmal klar darlegen. Burger ist zuversichtlich: «Bei einem guten Gespräch besteht die Chance, dass sich das Verhältnis dadurch neu justiert und sich so letztlich sogar verbessert.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.